Wohnraum knapp: So will Sachsen gegen Airbnb und Co. vorgehen
Dresden - Sachsen klopft Airbnb und Wohnungsspekulanten auf die Finger: Das neue Zweckentfremdungsverbot soll vor allem in Dresden und Leipzig verhindern, dass knapper Wohnraum nur noch "als Ferienwohnung" auf dem Markt ist.

Laut Gesetz liegt Zweckentfremdung vor, wenn Wohnraum länger als zwölf Wochen jährlich für Fremdbeherbergung genutzt wird oder länger als zwölf Monate leersteht.
Dagegen können Städte mit angespanntem Wohnungsmarkt nun vorgehen und in bestimmten Gebieten nur eine Nutzung als (Dauer-)Wohnraum zulassen.
Vermieter können dazu verpflichtet werden, sich zu melden, wenn sie Wohnungen zu anderen als zu Wohnzwecken vermieten wollen. Wer dagegen verstößt, muss zahlen (Ordnungswidrigkeit!).
Wer trotz Aufforderung weiter an Feriengäste vermietet, dem droht eine Zwangsräumung. Die Stadt Dresden werde eine entsprechende Satzung mit Melde- und Monitoringsystem sowie einem Prüfkonzept erarbeiten, kündigte das Rathaus am Freitag auf TAG24-Anfrage an.
Das Problem ist durchaus kein kleines: In Leipzig sollen nach früheren Angaben des wohnungspolitischen Sprechers der Grünen, Thomas Löser (51), 20.000 Wohnungen nicht für Wohnzwecke verfügbar sein.
In Dresden sind es laut dem Amt für Stadtplanung und Mobilität aktuell etwa 3350 Wohneinheiten.



Im Gesetz fehlen weitere Tatbestände wie die gewerbliche Nutzung von Wohnraum
Für die Linke, die mit einem eigenen Gesetzentwurf im Juli 2022 gescheitert war, geht das Gesetz nicht weit genug. "Beim spekulativen Leerstand ist die Frist von 12 Monaten viel zu lang", sagte Juliane Nagel (45).
Zudem fehlten im Gesetz weitere Tatbestände wie die überwiegend gewerbliche Nutzung von Wohnraum. In Leipzig betreffe dies jährlich bis zu 300 Wohnungen. Auch ein Vorgehen gegen Verwahrlosung und Abriss fehle, so Nagel.
Titelfoto: IMAGO/blickwinkel/S. Ziese