Ehemann gesteht Mord an seiner Frau: "Wollte nicht, dass sie jemand anderem gehört"

Crimmitschau/Zwickau - Im zweiten Prozesstag um Badar M. (36), der seine Frau vor den Augen der Kinder in Crimmitschau erstochen haben soll, machte der Angeklagte eine umfangreiche Aussage. Er stellte sich dem Zwickauer Landgericht als vorbildlichen Mann dar. Jedoch gab es am selben Tag auch ein Geständnis.

Badar M. (36) gestand vor dem Zwickauer Landgericht, seine Frau getötet zu haben.
Badar M. (36) gestand vor dem Zwickauer Landgericht, seine Frau getötet zu haben.  © Ralph Kunz

Mitunter sehr laut und mit ausladenden Gesten schilderte Badar M. am heutigen Montag den Verlauf seiner Ehe. Er und seine Frau wären seit acht Jahren in Deutschland gewesen.

Mehrmals ließ der Angeklagte seinen Dolmetscher und das Gericht wissen, dass der Bruch zwischen ihm und seiner Frau erst gekommen sei, als sich das Jugendamt einschaltete.

"Ich bin ein sehr guter Junge. Ich habe eine gute Seele", betonte der Afghane mehrmals. Kein Wort verlor er über die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft, dass seine Frau ihn mit den fünf Kindern im vergangenen Jahr verließ, weil es zu "wiederholter Gewalt, auch sexueller Natur" gekommen sei.

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Im Gegenteil: Badar M. beschuldigte seine Frau mehrmals, die Kinder misshandelt zu haben. Wie genau das geschehen sein soll, erklärte er nicht.

Tötete Badar M. seine Ehefrau im Drogenrausch?

Polizeifahrzeuge im vergangenen Februar am Tatort in Crimmitschau.
Polizeifahrzeuge im vergangenen Februar am Tatort in Crimmitschau.  © Maik Börner

Nach circa zwei Stunden stellt Richter Sommer die Frage, ob M. seine Frau getötet habe. Als Antwort bekam er ein einfaches "Ja".

Auf die Frage nach dem Warum präzisierte der Angeklagte: "Weil sie mir die Kinder weggenommen hat. Ich hätte mein Leben verloren. Und ich wollte nicht, dass sie jemand anderem gehört."

Davor gab M. an, dass er morgens am Tag der Tat sich in Zwickau Drogen beschaffte und diese konsumierte. Seine Frau soll er dadurch nicht bei vollem Bewusstsein getötet haben.

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Ob sich dies als richtig erweist und ob es das Urteil beeinflusst, wird noch geprüft. Die Verhandlung wird fortgesetzt.

Titelfoto: Ralph Kunz

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