Nach zwei tödlichen Unfällen in Sachsen: Hier herrscht jetzt Überholverbot

Reinsdorf - Nachdem es am Dienstag zu zwei tödlichen Unfällen auf der S286 bei Zwickau gekommen war, gilt dort ab Donnerstag als Sofortmaßnahme ein vorübergehendes Überholverbot.

Auf der S286 kam es am Dienstag zu zwei tödlichen Unfällen innerhalb weniger Minuten.
Auf der S286 kam es am Dienstag zu zwei tödlichen Unfällen innerhalb weniger Minuten.  © Andreas Kretschel

Obwohl der Unfallhergang in beiden Fällen noch ungeklärt ist, erfolgt eine detaillierte Unfallanalyse. Als erste Konsequenz entschied sich die Polizeidirektion Zwickau am Mittwoch in Abstimmung mit dem Landesamt für Straßenbau und Verkehr, dem Landkreis Zwickau und der Stadt Zwickau für das Überholverbot.

Betroffen ist der Abschnitt zwischen der Vettermannstraße und dem Autohof Härtensdorf ab dem 11. Mai. Die Dauer des Verbots wurde noch nicht festgesetzt. Außerdem sollen weitere verkehrsorganisatorische Maßnahmen im Zuge der Unfallanalyse folgen.

Diese beiden Unfällen waren laut der Polizei Zwickau nicht die ersten mit Personenschaden. Bei einer Analyse dieses Streckenbereichs auf Unfallschwerpunkte wurden bereits vier Unfälle, jedoch aus unterschiedlichen Gründen, registriert.

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Neben überhöhter Geschwindigkeit und überfrorener Fahrbahn waren ein Fehler beim Abbiegen und der Einfluss von Alkohol ursächlich. Aufgrund dieses Unfallgeschehens war ein Eingreifen der Unfallkommission vorerst nicht erforderlich.

Jedoch dient die S286 noch bis in den Juli 2023 als Umleitungsstrecke, da die Schedewitzer Brücke im Stadtbereich von Zwickau gesperrt ist. Es wird daher weiterhin mit einem stark erhöhten Verkehrsaufkommen zu rechnen sein. Auch deswegen war eine schnelle Maßnahme vonnöten, um weitere Unfälle zu verhindern.

Am vergangenen Dienstag kam es auf der S286 zu zwei tödlichen Unfällen innerhalb von wenigen Minuten. Die Ermittlungen zu den genauen Unfallhergängen dauern noch an.

Titelfoto: Andreas Kretschel

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