Querschläger ist Fall fürs Gericht: Jäger schoss Badegast an!

Zwickau/Rebesgrün - Um ein Haar hätte Hans-Dieter Klitzsch (69) im Waldsportbad Rebesgrün/Vogtland sein Leben verloren. Bei einer Erntejagd traf ihn eine Kugel am Bauch. Sie stammte aus dem Flintenlauf von Kurt E. (72). Der Jäger muss sich derzeit wegen fahrlässiger Körperverletzung vor dem Landgericht Zwickau verantworten.

Am Tattag, dem 30. Juli 2020, herrschte im Waldsportbad Rebesgrün Hochbetrieb.
Am Tattag, dem 30. Juli 2020, herrschte im Waldsportbad Rebesgrün Hochbetrieb.  © Uwe Meinhold

Schuldig fühlt sich Kurt E. wegen seiner Schussabgabe nicht. Sein Anwalt Ludwig Stetter erklärte: "Der Schuss ging schräg nach unten, und es gab einen Kugelfang. Das Unfallgeschehen war unvorhersehbar."

Tatsächlich war die Wildjagd im Juli 2020 völlig legal und der Schuss ein unglücklicher Querschläger. Die Agrargenossenschaft war mit Mähdreschern im Einsatz. Kurt E. und sein Sohn hatten ihre Posten bezogen, um eine Wildsau zu erlegen. Das Tier sei geradewegs auf den Jäger zugelaufen, dann habe er von seinem mobilen Hochstand aus den Abzug betätigt.

Zur selben Zeit genoss Hans-Dieter Klitzsch (69) den Badeausflug mit seiner damals elfjährigen Enkelin. Das Waldbad grenzt direkt ans Feld. Auf der Liegewiese verbrachten sie den heißen Sommertag. "Es hat dann nacheinander geknallt. Plötzlich tat es an meinem Bauch ganz schön weh. Wie ein Ausschlag."

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Polizei und Krankenwagen waren vor Ort. Heute erinnert Klitzsch eine Narbe an den irren Querschläger. Er ist froh, dass seiner Enkelin nichts passiert ist. "Ich finde das nicht in Ordnung, dass an so einem Tag mit so vielen Badegästen dort geschossen wird." Kurt E. habe er verziehen, hält ihn für unschuldig.

Der angeklagte Jäger und sein Sohn hatten im angrenzenden Feld ihre Posten bezogen.
Der angeklagte Jäger und sein Sohn hatten im angrenzenden Feld ihre Posten bezogen.  © Uwe Meinhold
Kurt E. (72) aus Auerbach verletzte eine Wildsau und einen Badegast.
Kurt E. (72) aus Auerbach verletzte eine Wildsau und einen Badegast.  © Uwe Meinhold

Anwalt Stetter wollte im Prozess ein Absehen von der Strafverfolgung erreichen. Die Richter spielten nicht mit. Ein Gutachter soll den Vorfall zum nächsten Termin aus technischer Sicht erklären. Kurt E. droht eine vierstellige Geldstrafe.

Titelfoto: Uwe Meinhold

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