Staatsanwalt sicher: Asylbewerber wollte Mann die Kehle durchschneiden

Zwickau/Plauen - Es war ein Streit, der beinahe tödlich endete: Mohammad A. (23) soll am 7. Mai in Plauen (Vogtland) nach einer Auseinandersetzung zwischen arabischen und kurdischen Asylbewerbern ein Messer gezückt haben mit dem Ziel, seinem Opfer die Gurgel durchzuschneiden. Am Landgericht Zwickau startete am heutigen Montag der Prozess.

Der Plauener Postplatz war im Mai einer der Tatorte.
Der Plauener Postplatz war im Mai einer der Tatorte.  © Ellen Liebner

Laut Gericht kam es nur deshalb nicht zum Tod des Mannes, weil dieser während der Attacke den Kopf zur Seite gedreht hatte, "sodass er nur eine acht Zentimeter lange und zwei Zentimeter tiefe Schnittwunde im Hals-Nacken-Bereich erlitt", so ein Gerichtssprecher.

Wäre der Schnitt tiefer und länger gewesen, wäre es zu einer Durchtrennung der Halsschlagader oder des Rückenmarks gekommen. Die Folge: der sofortige Tod des Geschädigten.

"Der Angeklagte hatte angesetzt, einen Menschen zu töten, ohne Mörder zu sein. Strafbar als versuchter Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung", so Oberstaatsanwalt Jörg Rzehak (62).

Mohammad A. (23) muss sich seit gestern wegen versuchten Totschlags verantworten.
Mohammad A. (23) muss sich seit gestern wegen versuchten Totschlags verantworten.  © Sven Gleisberg

Die Verhandlung wird am 24. November fortgesetzt.

Titelfoto: Sven Gleisberg

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