Weitere Messstellen angeordnet: Lärmschutz am Sachsenring muss verbessert werden

Hohenstein-Ernstthal - Am Sachsenring in Hohenstein-Ernstthal (Landkreis Zwickau) muss in Sachen Lärmschutz nachgebessert werden. Neue Messstellen sollen die Lärmbelastung besser nachvollziehbar machen.

Für den Sachsenring wurden vier weitere Messstellen festgelegt, die die Lärmbelastung prüfen sollen.
Für den Sachsenring wurden vier weitere Messstellen festgelegt, die die Lärmbelastung prüfen sollen.  © Sven Gleisberg

Wie die Landesdirektion Sachsen (LDS) mitteilt, wurde die nachträgliche Anordnung gegenüber dem Verkehrssicherheitszentrum am Sachsenring (VSZ) gemäß dem Bundes-Immissionsschutzgesetz erlassen.

"Sie resultiert aus einem Antrag des BUND Landesverband Sachsen e. V., der darin von seinen Rechten als Naturschutzverband Gebrauch macht. Die Prüfung durch die Landesdirektion hat ergeben, dass der Antrag des BUND begründet ist und daher der Immissionsschutz am Sachsenring mit sofortiger Wirkung über neue Messstellen besser nachgewiesen werden muss", so ein Sprecher der Landesdirektion.

Für das Verkehrssicherheitszentrum bedeutet das, dass neben den zwei bisherigen Immissionsorten vier weitere Messstellen festgelegt wurden.

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Nun müssen die gesetzlich festgelegten Immissionsrichtwerte an allen Messorten eingehalten werden.

Für Motorrad Grand Prix gibt es Sonderregelungen

Für große Rennveranstaltungen wie den Moto GP gelten Sonderregelungen.
Für große Rennveranstaltungen wie den Moto GP gelten Sonderregelungen.  © Andreas Kretschel

"Die neuen Messstellen können dazu führen, dass weitere lärmmindernde Maßnahmen des VSZ erforderlich werden", warnt die Landesdirektion mit und weiter heißt es:

"Seitens der LDS wurde die sofortige Vollziehung der nachträglichen Anordnung angeordnet. Damit bleibt die Wirkung der nachträglichen Anordnung auch im Falle eines Widerspruchs erhalten. Gleichwohl besteht für das VSZ die Möglichkeit, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gerichtlich wiederherstellen zu lassen."

Doch wie soll das bei großen Rennen auf dem Sachsenring funktionieren? Laut Landesdirektion gelten die Auflagen für den Alltagsbetrieb und nicht für die großen Rennveranstaltungen wie den Motorrad Grand Prix. Für solche Veranstaltungen gibt es Sonderregelungen.

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"Ebenso wird das Fahrsicherheitstraining auf den Fahrtrainingspisten für LKW, Busse, PKW und Motorräder sowie der Betrieb der Indoor-Kartbahn nicht beeinträchtigt werden", heißt es von der Behörde.

Titelfoto: Andreas Kretschel

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