Kritik am neuen Mindestlohn: NRW-Minister Laumann sieht "Auftrag verfehlt"

Düsseldorf – Klare Worte: Nordrhein-Westfalens Arbeitsminister Karl-Josef Laumann (65, CDU) hat die von der zuständigen Kommission vorgeschlagene Mindestlohnerhöhung als unzureichend kritisiert.

NRW-Arbeitsminister Karl-Josef Laumann (65, CDU) ist mit dem Vorschlag für den neuen Mindestlohn nicht einverstanden.
NRW-Arbeitsminister Karl-Josef Laumann (65, CDU) ist mit dem Vorschlag für den neuen Mindestlohn nicht einverstanden.  © Rolf Vennenbernd/dpa

Der Vorschlag werde den Interessen der Betroffenen, die in besonderem Maße mit der hohen Inflation zu kämpfen hätten, absolut nicht gerecht, sagte Laumann am heutigen Montag in Düsseldorf.

"Eine Kommission, die Mindestlöhne festsetzt, die den wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Realitäten nicht mehr entsprechen und keine Akzeptanz in der Bevölkerung finden, verfehlt erneut ihren Auftrag." Die Kommission sei "damit auf dem besten Wege, sich selbst abzuschaffen", sagte Laumann.

Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland soll in den kommenden zwei Jahren um 82 Cent auf 12,82 Euro erhöht werden.

Deutsche Autobauer im Sinkflug: Gewinn bricht um Hälfte ein
Wirtschaft Deutsche Autobauer im Sinkflug: Gewinn bricht um Hälfte ein

Einen entsprechenden Vorschlag der Mindestlohnkommission will Bundesarbeitsminister Hubertus Heil per Verordnung umsetzen, wie der SPD-Politiker ankündigte.

Laumann versteht Mindestlohn-Vorschlag als Missachtung des Parlaments

Der enttäuschende Vorschlag der Kommission komme einer Missachtung des Parlaments gleich, kritisierte Laumann. Als Basis für die kommende Mindestlohnerhöhung sei nicht der aktuell vom Bundestag festgelegte Mindestlohn in Höhe von zwölf Euro herangezogen worden, sondern der alte, ursprünglich von der Kommission vorgeschlagene Lohn in Höhe von 10,45 Euro.

Es spreche Bände, wie lautstark sich die Arbeitnehmerseite in der Kommission von dem Beschluss distanziere.

Die Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP hatte den Mindestlohn zuletzt zum 1. Oktober 2022 ausnahmsweise per Gesetz von 10,45 Euro auf 12 Euro angehoben. Der aktuelle Erhöhungsschritt kommt nun wieder, wie üblich, auf Vorschlag der Kommission zustande.

Einen gesetzlichen Mindestlohn gibt es in Deutschland seit 2015.

Titelfoto: Rolf Vennenbernd/dpa

Mehr zum Thema Wirtschaft: