Sachsen-Anhalt: Geschäfte ohne Personal sollen sonntags öffnen dürfen

Magdeburg - In Sachsen-Anhalt sollen Einkaufsläden ohne Personal am Wochenende erweiterte Öffnungsmöglichkeiten bekommen.

FDP-Fraktionschef Andreas Silbersack spricht sich für die Änderung des Ladenöffnungszeitengesetzes aus. (Archivbild)
FDP-Fraktionschef Andreas Silbersack spricht sich für die Änderung des Ladenöffnungszeitengesetzes aus. (Archivbild)  © Klaus-Dietmar Gabbert/dpa

Die schwarz-rot-gelbe Koalition will dafür das Ladenöffnungszeitengesetz ändern.

Demnach sollen voll automatisierte Verkaufsstellen auch an Sonn- und Feiertagen sowie an Samstagen zwischen 20 und 24 Uhr öffnen dürfen, soweit für deren Betrieb an diesen Tagen keine Mitarbeiter eingesetzt würden, heißt es in einem der Deutschen Presse-Agentur vorliegenden Gesetzentwurf.

"Wir geben damit ein kraftvolles Zeichen in die ländlichen Regionen. Das erhöht die Lebensqualität vor Ort", sagte FDP-Fraktionschef Andreas Silbersack.

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Es sei nicht vermittelbar, dass etwa Einkaufsläden in Tankstellen sonntags benutzt werden könnten, voll automatisierte Verkaufsstellen in kleinen Orten jedoch nicht.

"Solche Läden sind ein Kitt für die Orte, damit wird die Bindewirkung gestärkt. Das sind auch Treffpunkte, wo Menschen sich begegnen." Die Gesetzesänderung sei dringend geboten, so Silbersack.

Bedenken zum Sonn- und Feiertagsschutz

Aufgrund des Sonn- und Feiertagsschutzes ist es gerade noch ein Ausnahmefall, wenn ein Markt am Sonntag geöffnet hat. (Symbolbild)
Aufgrund des Sonn- und Feiertagsschutzes ist es gerade noch ein Ausnahmefall, wenn ein Markt am Sonntag geöffnet hat. (Symbolbild)  © Bernd Wüstneck/dpa

Das Landesverwaltungsamt hatte Anfang des Jahres eine Rundverfügung an die Gewerbebehörden erlassen.

Entsprechende Selbstbedienungsläden mit 24/7-Betrieb sollten ab Samstag 20 Uhr und für den gesamten Sonntag schließen. Betroffen war unter anderem ein Laden in Görzig (Landkreis Anhalt-Bitterfeld).

Bisher gab es Bedenken, dass auch ein automatisierter Betrieb am Wochenende den Sonn- und Feiertagsschutz gefährden könnte.

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Aktuell seien die Standorte von automatisierten Geschäften vor allem in Orten mit geringer Kundenfrequenz, heißt es nun in der Begründung der geplanten Gesetzesänderung. Es bestehe nur eine begrenzte Außenwirkung auf den Kundenverkehr, "wodurch eine erhebliche Beeinträchtigung der Ruhe- und Erholungssuchenden unwahrscheinlich ist".

Die Koalition geht zudem davon aus, dass Unternehmen, deren Geschäftsmodell bisher auf personalintensiven Betriebszeiten basiert, die Kosten einer Umstellung auf Automatisierung gewissenhaft prüfen werden.

"In Anbetracht dieser wirtschaftlichen Überlegungen ist es wahrscheinlich, dass der Großteil des Lebensmitteleinzelhandels auf eine Umstellung auf derartige automatisierte Geschäftsmodelle verzichten wird."

Titelfoto: Bildmontage: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa, Bernd Wüstneck/dpa

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