Krankenhaus statt Party: Polizei warnt vor K.-o.-Tropfen bei Rheinkirmes-Besuch
Düsseldorf - Party und Zuckerwatte: Die Rheinkirmes in Düsseldorf ist in vollem Gange. Doch wie die Polizei am Montag berichtet, ist nicht jeder nur zum Feiern da und warnt eindringlich vor K.-o.-Tropfen.
Alles in Kürze
- Polizei warnt vor K.-o.-Tropfen auf der Rheinkirmes in Düsseldorf.
- Drei Frauen wurden bereits Opfer und kamen ins Krankenhaus.
- Täter mischen farb- und geruchlose Tropfen in Getränke.
- Opfer werden benommen und können sich später nicht erinnern.
- Polizei rät, keine Drinks von Fremden anzunehmen und Getränke nicht unbewacht zu lassen.

In einer Pressemitteilung informiert die Polizei darüber, dass am Samstagabend drei junge Frauen scheinbar Opfer dieser perfiden Masche wurden.
Alle drei hatten sich zuvor auf der Rheinkirmes aufgehalten. Sie klagten plötzlich über Übelkeit, Schwindel und wurden schläfrig - typische Anzeichen für die heimtückischen Tropfen.
Nachdem ihr Zustand sich weiter verschlechtert hatte, kamen sie ins Krankenhaus.
Hier wurden den Frauen Blutproben entnommen. Die Polizei ermittelt bereits und hat Strafanzeigen aufgenommen.
K.-o.-Tropfen: So kannst du dich schützen


"Täter nutzen die ausgelassene Stimmung, um unbemerkt die farb- und geruchlosen Tropfen in Getränke zu mischen", warnt die Polizei. Schon 10 bis 20 Minuten nach der Einnahme wirkt das betäubende Mittel.
Die Opfer werden benommen, können sich später an nichts mehr erinnern. Oft nutzen Täter das schamlos aus, um zu bestehlen oder gar sexuelle Übergriffe zu begehen.
Daher gilt es sich richtig zu schützen und keine Drinks von Fremden anzunehmen, Getränke niemals unbewacht zu lassen und auch beim Mixen von Getränken aufmerksam zu sein.
Die Polizei appelliert: Wenn du einen Verdacht hast, such sofort einen Arzt oder die Notaufnahme auf. Denn K.-o.-Tropfen lassen sich nur wenige Stunden im Blut und Urin nachweisen.
Außerdem ermutigt die Polizei dazu, Anzeige zu erstatten. Das Verabreichen von K.-o.-Tropfen gilt als gefährliche Körperverletzung und kann mit bis zu 10 Jahren Knast bestraft werden.
Titelfoto: Bildmontage: Rolf Vennenbernd/dpa, Michael Weber/dpa