Kommunalwahlen in NRW: Darum erhalten Wähler jetzt Post von den Behörden

Von Dorothea Hülsmeier

Düsseldorf - In Nordrhein-Westfalen werden ab Anfang kommender Woche die Benachrichtigungen für die Kommunalwahlen verschickt.

Etliche Wahlplakate in den NRW-Städten weisen schon jetzt auf die Kommunalwahl am 14. September hin, hier in der Bonner Innenstadt.
Etliche Wahlplakate in den NRW-Städten weisen schon jetzt auf die Kommunalwahl am 14. September hin, hier in der Bonner Innenstadt.  © Oliver Berg/dpa

Die Wahlbenachrichtigungen würden im Zeitraum vom 4. bis 24. August versendet, teilt das NRW-Innenministerium am Mittwoch mit.

In dem Brief stehen demnach Informationen wie die Adresse des Wahllokals oder Hinweise zur Beantragung der Briefwahl.

Im bevölkerungsreichsten Bundesland werden bei den Kommunalwahlen am 14. September Stadt- und Gemeinderäte, Kreistage, Oberbürgermeister, Bürgermeister und Landräte gewählt.

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Die Kommunalwahlen finden alle fünf Jahre in allen 396 Städten und Gemeinden sowie 31 Kreisen in NRW statt.

Im Gebiet des Regionalverbands Ruhr (RVR) wird zudem auch die Verbandsversammlung, das sogenannte Ruhrparlament, gewählt. Zudem werden in vielen Städten und Gemeinden auch die Integrationsräte gewählt. Das sind die kommunalen Vertretungen von Migrantinnen und Migranten in NRW.

Wahlberechtigt sind Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind. (Symbolbild)
Wahlberechtigt sind Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind. (Symbolbild)  © Fabian Strauch/dpa

Etwa 13,7 Millionen Menschen für NRW-Wahlen stimmberechtigt

Stimmberechtigt sind laut Innenministerium landesweit rund 13,7 Millionen Menschen, darunter etwa 800.000 EU-Ausländer. Wahlberechtigt bei Kommunalwahlen in NRW sind Deutsche sowie Staatsangehörige der übrigen 26 EU-Mitgliedstaaten, die am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind.

Außerdem müssen sie mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl im Wahlgebiet wohnen und angemeldet sein - also mindestens seit dem 29. August - und in das lokale Wählerverzeichnis eingetragen sein.

Stichwahlen für Oberbürgermeister-, Bürgermeister- oder Landratsämter sind für den 28. September angesetzt.

Titelfoto: Bildmontage: Fabian Strauch/dpa, Oliver Berg/dpa

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