Musik-Hammer aus NRW: Das ändert sich bald für Vereine und Organisationen

Von Frank Christiansen

Düsseldorf - Nordrhein-Westfalen übernimmt für rund 33.500 Vereine und Organisationen künftig die Gema-Gebühren.

Bis zu vier Veranstaltungstage können künftig beim Land Nordrhein-Westfalen eingereicht und abgerechnet werden.  © Sven Hoppe/dpa

Das Land habe mit der Verwertungsgesellschaft Gema einen Pauschalvertrag geschlossen, der die Kosten für Musik bei bestimmten Veranstaltungen übernimmt. Das hat NRW-Heimatministerin Ina Scharrenbach (49, CDU) mitgeteilt. 

"Ob Sommerfest, Dorffest, Gemeindefest oder Vereinsjubiläum: Wo Ehrenamt Gemeinschaft schafft, werden wir Hürden abbauen. Deshalb heißt es künftig: Music on, Gebühren off", erklärte Scharrenbach.

Der Pauschalvertrag werde viele Vereine und Ehrenamtliche in Nordrhein-Westfalen entlasten. Der Vertrag gelte ab dem 1. Juli und zunächst bis Ende 2027. Das Land stelle dafür insgesamt drei Millionen Euro bereit. Ziel sei eine finanzielle Entlastung vor allem für ehrenamtlich getragene Organisationen.

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Berechtigt seien überwiegend ehrenamtlich getragene gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Organisationen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen. Voraussetzung sei unter anderem, dass die Veranstaltung vorab online bei der Gema angemeldet wird.

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Karnevalszüge von Gema-Übernahme ausgeschlossen

Bis zu vier Veranstaltungstage pro Jahr könnten abgerechnet werden. Umfasst seien Veranstaltungen mit Live- oder Tonträgermusik, bei denen kein Eintrittsgeld erhoben wird und die Veranstaltungsfläche maximal 500 Quadratmeter groß ist.

Nicht umfasst seien unter anderem Konzerte, Tanzveranstaltungen, Hintergrundmusik und gestreamte Veranstaltungen. Auch Karnevals- und Schützenfestumzüge seien derzeit nicht im Vertrag enthalten. 

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