Nach Lachgas Verbot in Köln: Weitere Stadt in NRW zieht Konsequenzen
Bonn - Nachdem die Stadt Köln Ende Mai bekannt gegeben hatte, härter gegen Lachgas vorgehen zu wollen, zieht nun auch die Stadt Bonn nach.
Alles in Kürze
- Stadt Bonn verbietet Lachgas-Verkauf an Minderjährige
- Konsumverbot auf Spielplätzen und Schulhöfen geplant
- Bußgelder bis 1000 Euro für Verstöße möglich
- Oberbürgermeisterin Dörner fordert bundesweite Regelung
- Lachgas kann zu Koordinationsverlust, Bewusstlosigkeit und langfristigen Schäden führen

Demnach möchte man die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen besser schützen und den Verkauf und die Weitergabe von Lachgas an Minderjährige verbieten.
Eine entsprechende Verordnung wurde am Freitag den politischen Gremien zur Beratung vorgelegt.
Über das Verbot entscheidet der Rat voraussichtlich in seiner Sitzung am 3. Juli 2025.
Oberbürgermeisterin Katja Dörner sagt: "Wir wissen, dass auch in Bonn immer mehr Kinder und Jugendliche Lachgas konsumieren. Mit dem Verbot können wir zumindest in unserer Stadt den notwendigen Gesundheitsschutz für Kinder und Jugendliche schnell verbessern."
Das sieht die neue Verordnung vor

Die Verordnung verbietet nicht nur den Verkauf und die Weitergabe von Lachgas an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren in Bonn.
Es sieht außerdem ein generelles Konsumverbot von Lachgas auf städtischen Kinderspielplätzen und Schulhöfen vor. Verstöße gegen die Verordnung können mit Bußgeldern in Höhe von bis zu 1000 Euro geahndet werden.
Für Dörner geht die Gefahr aber auch über die Grenzen der früheren Hauptstadt hinaus: "Ich appelliere zugleich an die Bundesregierung, möglichst bald eine einheitliche Regelung auf Bundesebene zu schaffen."
Lachgas wird inzwischen in vielen Kiosken freiverkäuflich in bunten Verpackungen angeboten. Die Stadt Bonn findet zunehmend leere Kartuschen und Ballons auf Schulhöfen und Spielplätzen.

Diese Nebenwirkungen kann Lachgas auslösen
Der Stoff wirkt kurzfristig euphorisierend und wird von jungen Menschen häufig unterschätzt.
Nebenwirkungen wie Koordinationsverlust, Bewusstlosigkeit oder im Extremfall Erstickungstod sind ebenso bekannt wie langfristige Schäden an Nerven, Rückenmark und Organen. Auch Psychosen sind möglich.
Der Stadtrat entscheidet im Juli über das Verbot. Es soll eine Woche nach Bekanntmachung in Kraft treten und bis Ende 2027 gelten.
Weitere Informationen zu der neuen Verordnung finden sich hier.
Titelfoto: Marcus Brandt/dpa