Streitthema Rettungsdienst: Müssen Patienten bald Anfahrt des Krankenwagens bezahlen?

Von Marc Herwig

Düsseldorf - Im nordrhein-westfälischen Streit um die Kosten für Rettungsdienste sind hohe Eigenanteile für Patienten noch nicht vom Tisch. Müssen Betroffene bald zahlen?

In Nordrhein-Westfalen debattieren Städte- und Gemeindebund derzeit darüber, wer künftig für "Leerfahrten" von Krankenwagen zahlen soll. (Symbolfoto)  © Monika Skolimowska/dpa

Der Städte- und Gemeindebund warnt, der Kompromissvorschlag der Landesregierung reiße ein "riesiges Finanzierungsloch bei den Städten und Gemeinden".

Die Kommunen dürften diesen Fehlbetrag aber schon rein rechtlich nicht einfach aus Steuermitteln ausgleichen – sondern müssten über die Erhebung von Gebühren nachdenken.

Die NRW-Landesregierung hatte am Dienstag einen Vorschlag vorgelegt, dem zufolge die Krankenkassen für einen Teil der Einsätze nicht mehr voll bezahlen würden. Auf den restlichen Kosten würden zunächst Städte und Kreise sitzen bleiben, die für den Rettungsdienst verantwortlich sind.

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Laut Kommunalabgabengesetz und Gemeindeordnung "darf der Rettungsdienst durch die kommunalen Haushalte nicht steuerfinanziert werden", betonte der Sprecher des Städte- und Gemeindebunds.

"Der Rettungsdienst ist eine individuell zurechenbare Leistung, und daher hat die Gebührenerhebung hier rechtlichen Vorrang." Heißt: Wenn die Krankenkassen die Kosten für den Rettungsdienst nicht komplett bezahlen, müsste der Fehlbetrag wohl bei den Patienten in Rechnung gestellt werden.

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Krankenkassen wollen keinen Cent zahlen

Dieses Szenario wollten alle Beteiligten bei den Verhandlungen eigentlich verhindern. Kommunen und Krankenkassen streiten seit Monaten, wer für Einsätze bezahlt, bei denen am Ende kein Patient ins Krankenhaus gebracht wird.

Die gesetzlichen Krankenkassen wollen für solche sogenannten Fehlfahrten seit Anfang dieses Jahres eigentlich überhaupt nicht mehr zahlen und berufen sich dabei auf geltende Bundesgesetze und ein Gerichtsurteil aus Brandenburg.

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