Surfen hinter Gittern: NRW erlaubt Häftlingen Internetzugang

Von Oliver Auster

Düsseldorf - Häftlingen in NRW soll unter Aufsicht erlaubt werden, ins Internet zu gehen. Laut Justizministerium werden dafür in drei Justizvollzugsanstalten spezielle Räume mit abgesicherten Geräten eingerichtet.

Neben Geldern und Essen nimmt auch die Justizvollzugsanstalt in Rheinbach an dem Pilotprojekt zum Internetzugang für Häftlinge teil.  © Thomas Banneyer/dpa

In den sogenannten digitalen Sozialräumen soll es den Gefangenen laut Justizministerium ermöglicht werden, "Kontakte zur Außenwelt zu pflegen und herzustellen sowie Bildungs-, Qualifizierungs- und Freizeitangebote in einem strukturierten, begleiteten und sicherheitskonformen Rahmen zu nutzen".

Eine Ministeriumssprecherin erläuterte: "Um die Entlassung gezielt vorzubereiten, soll beispielsweise Gefangenen ermöglicht werden, vielfältige Informationsangebote zu nutzen und digital Anträge innerhalb und außerhalb der Vollzugseinrichtungen zu stellen. Sprachbarrieren können durch die Nutzung von Übersetzungstools überwunden werden."

Die Nutzung der Computer in den digitalen Sozialräumen werde immer durch einen Vollzugsmitarbeiter überwacht. Ansonsten werde es nur einige ausgesuchte Internetseiten geben, die man überhaupt ansteuern könne.

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Für das Pilotprojekt wurden die Gefängnisse in Geldern, Rheinbach und Essen ausgesucht.

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Ministerium sieht Sicherheitsvorteile

Aus Sicht des Justizministeriums soll der beschränkte Internetzugang sogar die Sicherheit erhöhen: Durch Online-Formulare - zum Beispiel für einen Führerschein - müsse man die Gefangenen seltener zu Behörden fahren.

"Zum anderen reduziert der Zugang zur digitalen Kommunikation mit der Außenwelt den Briefverkehr und damit den Eingang von mit synthetischen Drogen getränkten Schriftstücken", so die Sprecherin.

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