Wer zahlt bei einem Unfall im Homeoffice?

Berlin - Für viele Arbeitnehmer zählt das Arbeiten von zu Hause seit Beginn der Corona-Pandemie zum Alltag. Im Homeoffice verschwimmen nicht nur die Grenzen zwischen Arbeitskleidung und Pyjama, sondern auch zwischen privaten und beruflichen Tätigkeiten. Denn wer denkt, die gesetzliche Unfallversicherung wird bei Notfällen schon einspringen, der irrt. Wann ein Arbeitsunfall im Homeoffice als solcher gilt, ist schwer festzulegen.

Augen auf beim Gang in die Küche

Wer sich im Homeoffice verletzt, sollte dies so schnell wie möglich melden.
Wer sich im Homeoffice verletzt, sollte dies so schnell wie möglich melden.  © 123RF/Elnur Amikishiyev

Grundlegend gilt: Wenn der Arbeitnehmer einen Unfall im Büro oder auf dem Weg zur Arbeit hat, kommt die gesetzliche Unfallversicherung (GUV) für Behandlungskosten auf. Diese greift grundsätzlich auch, wenn man zu Hause arbeitet. Allerdings gelten da Besonderheiten.

Damit der Versicherungsschutz greift, ist es bei Unfällen im Homeoffice Voraussetzung, dass es sich um eine Tätigkeit für den Arbeitgeber handeln muss. Stößt Dir etwas auf dem Weg zur Kantine zu, wird das als Arbeitsunfall gewertet. Während der Weg zur Kaffeemaschine oder zum Büro-Kühlschrank versichert ist, ist dies im Homeoffice nicht der Fall.

Also: Augen auf beim Gang in die Küche - und auch zum Klo.

Stolperfallen

Nicht versichert: Stürze über herumliegendes Spielzeug.
Nicht versichert: Stürze über herumliegendes Spielzeug.  © picture alliance/dpa

Die Frage ist nicht wie, sondern worüber Du stolperst. Stürzt man im Büro über den Mülleimer, ist das ganz klar ein Arbeitsunfall. In den eigenen vier Wänden sieht das aber etwas anders aus. Wer beispielsweise über einen Wäschehaufen auf dem Boden stolpert, kann sich sicher sein, dass die GUV nicht greift.

Solltest Du aber zum Beispiel über einen Stapel Arbeitsunterlagen stürzen und sich dabei eine Verletzung zuziehen, dann zahlt die Versicherung. Denn: Über die GUV sind nur Unfälle versichert, die im Zusammenhang mit dem Job stehen und nicht auf das "allgemeine Lebensrisiko" zurückzuführen sind.

Sofort melden und Beweise sichern

Wer sich im Homeoffice verletzt, sollte dies so schnell wie möglich melden.
Wer sich im Homeoffice verletzt, sollte dies so schnell wie möglich melden.  © imago images/Jochen Tack

Nachweise sind das A und O. Sollte Dir im Homeoffice etwas zustoßen, dann ist es zu Hause deutlich kniffeliger, diesen Unfall nachzuweisen. Schließlich sind im seltensten Fall noch weitere Leute anwesend, die bestätigen, dass Du Dich tatsächlich dabei verletzt hast, als Du die Akte aus dem Schrank gezogen hast.

Wichtig ist, den Arbeitsunfall unverzüglich einem herbeigerufenen Arzt, Nachbarn, Mitbewohner oder Partner zu schildern. So kannst Du dem Unfallversicherer den Vorfall später leichter nachweisen.

Natürlich sollte der Vorfall auch umgehend Ihrem Arbeitgeber gemeldet werden.

Weg zur Kita

Wer sein Kind auf dem Weg zur Arbeit an der Schule absetzt, ist versichert.
Wer sein Kind auf dem Weg zur Arbeit an der Schule absetzt, ist versichert.  © Marijan Murat/dpa

Wer seinen Nachwuchs auf dem Weg zur Arbeit an der Kita oder Schule absetzt, ist versichert - der Abstecher gilt als Arbeitsweg.

Wenn Du Dein Kind allerdings von der Heimarbeit aus zur Kita bringst und dabei stürzt oder einen Unfall baust, dann greift die GUV nicht. Das gilt auch vom Rückweg von der Kita zurück ins Homeoffice.

Titelfoto: Bildmontage: picture alliance/dpa, Marijan Murat/dpa

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