Flussbestattungen? Erster Bestatter bekommt offiziell Erlaubnis dafür

Von Christian Schultz, Mona Wenisch

Mainz - Ein Mainzer Bestattungsunternehmen ist das Erste: Es darf Flussbestattungen in einem bestimmten Rhein-Abschnitt anbieten. Wie sieht es in anderen Teilen des Landes aus?

Flussbestattungen sind jetzt möglich. (Symbolbild)  © Carsten Rehder/dpa

Etwas mehr als zwei Monate nach Inkrafttreten des neuen Bestattungsgesetzes hat die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd ebenjene Genehmigung erteilt, wie die Behörde mitteilte.

Das Unternehmen darf entsprechend ab sofort lösliche Asche-Urnen im Rhein zwischen den Flusskilometern 500 und 511,5 einbringen.

Geplant sind demnach bis zu zwei Fahrten in der Woche mit bis zu fünf Asche-Urnen pro Fahrt.

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"Es darf ausschließlich die Asche der verstorbenen Person, mittels schnellauflösender Urne, durch eine Bestatterin oder einen Bestatter von einem fahrenden Schiff in den Fluss eingebracht werden", hieß es. Eine wasserrechtliche Erlaubnis sei für die Einbringung der Urne in einen Fluss notwendig.

Was ist durch das Gesetz erlaubt? Das neue Bestattungsgesetz für Rheinland-Pfalz gilt als das fortschrittlichste bundesweit.

Es wurde im September beschlossen und ermöglicht unter anderem Bestattungen in den Flüssen Rhein, Mosel, Lahn sowie Saar. Rheinland-Pfalz ist das erste Bundesland, welches seinen Einwohnern diese Art der Beisetzung erlaubt.

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Wie sieht es im Norden von Rheinland-Pfalz aus?

Laut Gesundheitsminister Clemens Hoch (47, SPD) darf bald eine neue Durchführungsverordnung erwartet werden.  © Helmut Fricke/dpa

Außerdem ist es demnach möglich, Asche unter dem Apfelbaum im Garten zu verstreuen, Teile der Asche als Erinnerungsschmuckstück zu einem Diamanten weiterverarbeiten zu lassen oder sogar eine Urne zu Hause aufzubewahren. Auch Tuchbestattungen werden vom Gesetz erlaubt.

Für die Flussbestattungen braucht es allerdings Genehmigungen. Diese werden momentan noch einzeln entschieden. Demnächst wird allerdings eine neue Durchführungsverordnung erwartet.

Diese ist nach Angaben von Gesundheitsminister Clemens Hoch (47, SPD) derzeit bereits in der rechtsförmlichen Prüfung beim Justizministerium.

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In der Verordnung wird im Detail geklärt, wo in Flüssen Asche-Urnen ausgebracht werden dürfen und wo nicht, wie eventuell in der Nähe von Badestellen oder Messstellen.

Voraussichtlich würden bei der Mosel wegen der Staustufen andere Flächen freigegeben als am Rhein, sagte Hoch der Deutschen Presse-Agentur in Mainz. Im Norden gibt es noch keine solche Genehmigung wie für den Betrieb in Mainz.

Die SGD Nord arbeite derzeit an der praktischen Umsetzung und prüfe, wie die Bescheide rechtssicher erteilt werden können sowie an welchen Stellen dies konkret realisierbar ist, teilte eine Sprecherin auf Nachfrage mit.

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