Blauzungenkrankheit bei Rind in Rheinland-Pfalz nachgewiesen: Das sind die Folgen

Von Philipp Rahn

Koblenz - Nach einem Blauzungenfall im Eifelkreis Bitburg-Prüm gilt ganz Rheinland-Pfalz als Restriktionszone. Was das für Tiertransporte und Landwirte bedeutet.

Eine Impfung mit dem Impfstoff Bultavo 3 kann die Rinder vor einer Ansteckung mit der Blauzungenkrankheit schützen.
Eine Impfung mit dem Impfstoff Bultavo 3 kann die Rinder vor einer Ansteckung mit der Blauzungenkrankheit schützen.  © Lars Penning/dpa

Es handele sich um die neuere Variante der Blauzungenkrankheit namens BTV-8, teilte das Landesuntersuchungsamt (LUA) in Koblenz mit.

Das Friedrich-Loeffler-Institut habe den Befund bestätigt. Ganz Rheinland-Pfalz sei nun zur Restriktionszone erklärt worden.

Damit dürften Rinder, Ziegen, Schafe, Lamas und Alpakas nur noch aus dem Land transportiert werden, wenn zuvor durch eine Blutuntersuchung nachgewiesen wurde, dass die Tiere nicht erkrankt sind.

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Innerhalb der Zone gebe es hingegen keine Beschränkungen. Für Menschen sei das Virus ungefährlich, auch Milch und Fleisch erkrankter Tiere könnten bedenkenlos verzehrt werden.

Bei Tieren kann die Krankheit zu Symptomen wie Fieber, Apathie, Fressunlust, Schwellung des Kopfes, der Zunge und Lippen sowie Rötungen und Schwellungen von Schleimhäuten führen. "Auch Lahmheiten, also das Nachziehen eines Beines beim Gehen, deutlicher Milchrückgang und Fehlgeburten werden beobachtet", heißt es vom LUA. Vorsorglich sollten nun möglichst viele empfängliche Tiere gegen das Blauzungenvirus geimpft werden.

Nachgewiesener Fall im Saarpfalz-Kreis Anfang November

Bereits Anfang November war ein Fall im Saarpfalz-Kreis im Saarland nachgewiesen worden. Daraufhin war eine Sperrzone von mindestens 150 Kilometern bis weit in andere Bundesländer hinein ausgewiesen worden.

In Rheinland-Pfalz waren mit Ausnahme des Landkreises Altenkirchen sämtliche Kreise betroffen.

Titelfoto: Lars Penning/dpa

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