Nach tödlicher Explosion: Mutmaßlicher Paketbomber (43) in U-Haft

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Von Birgit Reichert, Jan Brinkhus

Saarbrücken - Nach der Explosion mit einem Toten und vier Verletzten in einer Unterführung im saarländischen Völklingen steht ein 45 Jahre alter Mann unter Mordverdacht. Er sitzt in Untersuchungshaft, wie die Staatsanwaltschaft Saarbrücken mitteilte.

Nach der tödlichen Explosion in einer Unterführung in Völklingen sitzt nun ein 43-Jähriger in U-Haft.
Nach der tödlichen Explosion in einer Unterführung in Völklingen sitzt nun ein 43-Jähriger in U-Haft.  © Beckerbredel/dpa

Er soll dem späteren Todesopfer ein Paket mit einem Sprengsatz zukommen gelassen haben, teilte die Staatsanwaltschaft Saarbrücken mit. Der 32-Jährige habe das Paket dann in der Nacht zum Samstag in dem Glauben geöffnet, es enthalte Betäubungsmittel - wobei es zur Explosion kam.

Der 45-Jährige aus dem Regionalverband Saarbrücken wurde laut Staatsanwaltschaft in seiner Wohnung festgenommen. Am Mittwochabend erging Haftbefehl. Er sitzt nun in Untersuchungshaft.

Am Samstag gegen 0.15 Uhr waren bei der Polizei mehrere Notrufe wegen eines lauten Knalls eingegangen. Eine Person soll laut um Hilfe geschrien haben. In der Unterführung fanden die Beamten die fünf Männer.

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Für einen 32 -Jährigen kam jede Hilfe zu spät, die vier anderen Männer erlitten schwere Verletzungen. Die Polizei richtete eine Sonderkommission "Glas" ein. Zwei der Männer schwebten noch Anfang der Woche in Lebensgefahr. 

Bei der Explosion kam ein Mann ums Leben, vier weitere wurden schwer verletzt.
Bei der Explosion kam ein Mann ums Leben, vier weitere wurden schwer verletzt.  © Thorsten Kremers/dpa

Tatverdächtiger und Todesopfer kannten sich

Der getötete 32-Jährige und der beschuldigte 45-Jährige haben sich laut Staatsanwaltschaft gekannt. Wann der Tatverdächtige seinem Opfer das Paket hat zukommen lassen, sei nicht bekannt. Zunächst hatte der 32-Jährige es an einer uneinsehbaren Stelle nahe der Unterführung deponiert, wie es hieß.

Gegen den 45-Jährigen laufen Ermittlungen wegen des dringenden Verdachts des Mordes, versuchten Mordes und der gefährlichen Körperverletzung in vier Fällen. Ihm wird Heimtücke und die Verwendung eines gemeingefährlichen Mittels vorgeworfen - beides sind Mordmerkmale.

Die Staatsanwaltschaft wollte keine weiteren Details nennen etwa zum verwendeten Sprengmittel oder den genaueren Hintergründen der Tat, um die Ermittlungen nicht zu gefährden.

Titelfoto: Beckerbredel/dpa

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