Familienhund beißt Vierjährige tot: So geht es jetzt für das Tier weiter

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Von Inga Jahn

Osternienburger Land/OT Drosa - Nach einem tödlichen Hundeangriff im Osternienburger Land (Sachsen-Anhalt) soll der Familienhund einem Gutachten nach nicht eingeschläfert werden.

Das Gutachten hat ergeben, dass der Hund das Kind nicht töten wollte. (Symbolfoto)
Das Gutachten hat ergeben, dass der Hund das Kind nicht töten wollte. (Symbolfoto)  © Marcus Brandt/dpa

Das Tier habe antrainiertes Verhalten gezeigt und so das vier Jahre alte Kind nicht töten wollen, sagte ein Sprecher des Salzlandkreises auf Anfrage. Zuvor hatten die Mitteldeutsche Zeitung und der Mitteldeutsche Rundfunk berichtet. 

Die Vierjährige war von dem American Staffordshire Terrier im Juli beim Spielen angegriffen und mehrfach gebissen worden.

Eine Obduktion hatte später ergeben, dass das Kind an den schweren Bissverletzungen gestorben war. Mehrere Personen hatten demnach noch versucht, Hund und Kind zu trennen, für das Kind kam jedoch jede Hilfe zu spät. 

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Der Vorfall ereignete sich in der Ortschaft Drosa im Landkreis Anhalt-Bitterfeld. Nach dem Angriff hatten Polizei und Staatsanwaltschaft in Dessau-Roßlau die Ermittlungen aufgenommen.

Der 32 Jahre alten Mutter und einem 30 Jahre alten Bekannten der Familie wird fahrlässige Tötung vorgeworfen.

Hunderasse gilt als "gefährliche Rasse"

Der Angriff geschah in einer Wohnung in Drosa (Osternienburger Land). Der Hund gehörte der Mutter des Kindes.
Der Angriff geschah in einer Wohnung in Drosa (Osternienburger Land). Der Hund gehörte der Mutter des Kindes.  © Heiko Rebsch/dpa

Der Hund wurde nach dem Vorfall in die Tierpension Staßfurt im Salzlandkreis gebracht. Der Kreis hatte daraufhin ein externes Gutachten beauftragt.

Dem Sprecher nach können derzeit keine Angaben dazu gemacht werden, wie lange der Hund noch in der Tierpension untergebracht wird. 

Welche Rassen als gefährlich gelten, listen die einzelnen Bundesländer auf. Für diese Tiere gelten Sonderregeln wie eine Genehmigungspflicht, Leinen- und Maulkorbzwang oder Versicherungspflicht. Fast alle Länder fordern zudem einen Sachkundenachweis der Halter und einen Wesenstest für die Tiere.

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In Sachsen-Anhalt gibt es bislang keinen allgemeinen Hundeführerschein. Dort gilt der American Staffordshire Terrier nach dem Hundegesetz als gefährliche Rasse.

Titelfoto: Bildmontage: Marcus Brandt/dpa; Heiko Rebsch/dpa

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