Lange Haftstrafe: Mann missbraucht seine Kinder fast 328 Mal

Von Dörthe Hein

Dessau-Roßlau - Zwei mittlerweile erwachsene Kinder haben ihren eigenen Vater in Sachsen-Anhalt vor Gericht gezogen. Der Vorwurf: Er soll sie vor mehr als 15 Jahren mehrmals pro Woche sexuell missbraucht haben.

Das Landgericht Dessau-Roßlau in Sachsen-Anhalt verkündete das Urteil. Der Angeklagte kann noch Revision einlegen.
Das Landgericht Dessau-Roßlau in Sachsen-Anhalt verkündete das Urteil. Der Angeklagte kann noch Revision einlegen.  © Klaus-Dietmar Gabbert/dpa

Wegen hundertfachen, teils schweren Missbrauchs seiner eigenen Kinder ist ein heute 65-Jähriger am Landgericht Dessau-Roßlau zu einer Haftstrafe von neun Jahren und sechs Monaten verurteilt worden.

Das Gericht sah den schweren sexuellen Missbrauch in 158 Fällen und den Missbrauch in fast 170 Fällen als erwiesen an, hieß es bei der Urteilsverkündung. Angeklagt waren ursprünglich 700 Fälle. Die Taten liegen lange zurück, zwischen 2002 und 2010.

Die inzwischen erwachsenen Geschädigten hatten die Taten im vergangenen Jahr über einen Rechtsanwalt zur Anzeige gebracht. Der Angeklagte nahm das Urteil regungslos entgegen. Er hatte die Taten bis zuletzt bestritten. Der Mann hatte angegeben, alkoholabhängig zu sein. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Revision ist möglich.

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Im Urteil hieß es, die erwachsenen Kinder litten bis heute unter den Taten und benötigten Therapien. Die Taten, teilweise dreimal pro Woche, sollen sich in der Wohnung der Familie in Dessau-Roßlau immer dann ereignet haben, wenn die Mutter nicht zu Hause war. Der Vater soll einen Bezahlsender gebucht haben, um mit den Kindern Serien zu schauen. Der heute erwachsene Junge hatte ausgesagt, er habe seinen Vater geliebt, auch weil er von ihm immer Comics bekommen habe.

Die Planung, die Vielzahl der Taten und die schwerwiegenden Folgen für die Opfer wertete das Gericht zuungunsten des Angeklagten. Zu seinen Gunsten wurde gewertet, dass er nicht vorbestraft ist und Alkohol ihn enthemmte. Zudem lägen die Taten lange zurück, weitere Taten seien nicht nachweisbar.

Titelfoto: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa

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