Nach Magdeburg-Anschlag: 297.000 Euro aus Opferhilfefonds bereits ausgezahlt

Von Christopher Kissmann

Magdeburg - Aus dem Opferhilfefonds des Landes Sachsen-Anhalt sind inzwischen 297.000 Euro an Betroffene und Hinterbliebene geflossen.

Ein Großteil des Opferhilfefonds ging an Opfer und Betroffene des Anschlags in Magdeburg. (Archivbild)  © Heiko Rebsch/dpa

"Der Großteil ging an Betroffene des Anschlags in Magdeburg und Hinterbliebene. Das ist ein wichtiges Signal: Der Staat lässt die Menschen in einer solchen Ausnahmesituation nicht allein, sondern hilft schnell, direkt und unbürokratisch", sagte die rechtspolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion, Karin Tschernich-Weiske (52).

Nach Angaben des Justizministeriums in Magdeburg wurde das Geld in 159 Einzelverfahren ausgezahlt.

150 Verfahren betrafen das Tatgeschehen am 20. Dezember 2024 in Magdeburg, bei dem ein 50-Jähriger sechs Menschen getötet und mehr als 300 Personen verletzt hatte.

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Weil der Fonds rückwirkend bis ins Jahr 2019 aufgelegt worden war, profitieren auch Betroffene des Halle-Anschlags. Am 9. Oktober 2019 hatte ein schwer bewaffneter Attentäter versucht, am höchsten jüdischen Feiertag Jom Kippur in die Synagoge in Halle einzudringen.

Als ihm das nicht gelang, erschoss er davor eine 40 Jahre alte Passantin und in einem nahen Döner-Imbiss einen 20 Jahre alten Gast. Auf seiner Flucht verletzte der Attentäter zahlreiche weitere Menschen, ehe er von der Polizei gefasst wurde.

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Opferhilfefonds umfasst 500.000 Euro

Auszahlungen gingen auch an Betroffene des Anschlags in Halle 2019.  © Swen Pförtner/dpa

Sechs Auszahlungen aus dem Fonds erfolgten in Bezug auf den Anschlag in Halle. Drei Verfahren gehen auf eine Tat in Wolmirstedt zurück.

Der Opferhilfefonds des Landes Sachsen-Anhalt umfasst nach einer Aufstockung in diesem Jahr insgesamt 500.000 Euro. Eine unabhängige Kommission entscheidet über die Zahlungen.

Bis Mitte August wurden insgesamt 170 Verfahren abgeschlossen, 134 Verfahren sind noch anhängig, wie das Justizministerium auf Anfrage mitteilte. Die durchschnittliche Verfahrensdauer vom Antragseingang bis zur Entscheidung liegt bei 75 Tagen.

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"Die bisherigen Auszahlungen zeigen, dass es gut funktioniert, wenn alle an einem Strang ziehen. Wir werden uns weiterhin dafür einsetzen, dass diese Praxis dauerhaft abgesichert wird", sagte Tschernich-Weiske.

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