Schwere Vorwürfe: Hat Amtsärztin illegal Leichenschauen durchgeführt?

Stendal - Alles für das Geld: Im Landkreis Stendal soll eine Amtsärztin mehrere Leichenschauen durchgeführt und damit ordentlich dazuverdient haben - und das unbefugt. Der Stendaler Landrat erhebt schwere Vorwürfe.

Der Stendaler Landrat erhob Vorwürfe, dass eine Amtsärztin wohl illegal zweite Leichenschauen durchgeführt hätte. (Symbolbild)
Der Stendaler Landrat erhob Vorwürfe, dass eine Amtsärztin wohl illegal zweite Leichenschauen durchgeführt hätte. (Symbolbild)  © Andreas Arnold/dpa

Nach monatelanger Recherche geht Landrat Patrick Puhlmann (42, SPD) nun an die Öffentlichkeit: Er wirft der ehemaligen Amtsärztin Iris S. vor, "mit hoher Frequenz" unbefugt sogenannte zweite Leichenschauen in einem Krematorium in Stendal durchgeführt zu haben.

Damit verdiente sie sich eine ordentliche Stange Geld zu ihrem Gehalt als Leiterin dazu, berichtet MDR Sachsen-Anhalt.

Vor einer Einäscherung müssen nach dem Leichen- und Bestattungsgesetz alle Toten einer zweiten Leichenschau unterzogen werden, um gegebenenfalls Tötungsdelikte erkennen zu können.

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Dafür braucht es aber einen Weiterbildungsabschluss der Pathologie der Rechtsmedizin - etwas, was die Amtsärztin nicht besitzt oder besaß, so Puhlmann.

Vorwurf: Illegale Leichenschau dauert 30 Sekunden statt 30 Minuten

Stendals Landrat Patrick Puhlmann (42, SPD) machte die Vorwürfe nach langer Recherche öffentlich.
Stendals Landrat Patrick Puhlmann (42, SPD) machte die Vorwürfe nach langer Recherche öffentlich.  © Klaus-Dietmar Gabbert/dpa

Zudem wirft der Stadtrat Iris S. vor, ihn "mehrfach belogen" und sich selbst eine Beauftragung ausgestellt zu haben.

Iris S. ist nicht mehr in Stendal angestellt, sondern arbeitet in einer ähnlichen Position im Landkreis Börde. Puhlmann empfindet, dass sich die Beschuldigte durch den Arbeitgeberwechsel der Verantwortung ihrer Taten entziehen würde.

Es soll geprüft werden, ob die Beschuldigte überhaupt ihre genehmigten wöchentlichen Stunden der Nebentätigkeiten eingehalten hat.

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"Wenn dem so ist, dann haben die Leichenschauen wohl nur 30 Sekunden gedauert", zitiert der MDR Puhlmann. Normalerweise dauert ein solches Prozedere 20 bis 30 Minuten.

Doch was erwartet Iris S. jetzt? Der 42-Jährige rechnet mit einem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Magdeburg wegen dienstrechtlicher Aspekte. Bereits im April erstattete man Anzeige wegen Betrugs.

Die genauen strafrechtlichen Aspekte prüfe man derzeit, hieß es abschließend, die Ermittlungen dauern an.

Titelfoto: Andreas Arnold/dpa

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