CDU, SPD und BSW einig: Sachsens Kommunen sollen mehr Geld für neue Windräder erhalten

Dresden - Sachsens Kommunen sollen künftig mehr an der Windkraft verdienen. Laut einem Gesetzentwurf der CDU-SPD-Minderheitsregierung sollen die Gemeinden im Umkreis von 2,5 Kilometern eines Windrades 0,3 Cent pro erzeugter Kilowattstunde erhalten.

Das neue Gesetz soll auch das Flächenziel für Windräder bis 2027 reduzieren. Statt zwei Prozent sollen nur noch 1,3 Prozent der Landesfläche für Windkraftanlagen ausgewiesen werden.  © Imago

Im Infrastruktur-Ausschuss des Landtages war der Gesetzentwurf Ende August diskutiert worden. Nachdem auch die Vorstellungen des BSW Eingang fanden, scheint eine parlamentarische Mehrheit nunmehr sicher.

Um die Akzeptanz des Ausbaus der Windenergie bei der Bevölkerung zu erhöhen, solle ab 2026 für neue Anlagen die Pflichtabgabe auf 0,3 Cent pro Kilowattstunde erhöht werden, erklärte die CDU-Fraktion nach der Einigung.

"Das macht bei einem durchschnittlichen Windrad bis zu 40.000 Euro aus. Dieses Geld soll den betroffenen Gemeinden zugutekommen", sagte der für Infrastruktur zuständige Fraktionssprecher, Ingo Flemming.

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Bisher erhalten die Gemeinden von den Windradbetreibern 0,2 Cent für Anlagen, die ab 2025 genehmigt wurden.

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Kritik vom Verband für Erneuerbare Energien

Der Verband für Erneuerbare Energien (VEE) kritisierte die erhöhte Ertragsbeteiligung wegen "Wettbewerbsverzerrungen" und sprach von einem "Verhinderungsgesetz".

Der Ausbau der erneuerbaren Energien in Sachsen werde für Projektierer nun deutlich teurer und unattraktiver als in anderen Bundesländern, argumentierte der VEE.

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