Dresden - Sachsen stellt mehr Geld für Tierheime zur Verfügung. Grundlage ist ein Beschluss des Kabinetts von dieser Woche. Danach wird der Fördersatz von 30 auf 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben angehoben.
Das Limit liegt bei 35.000 Euro. Absatzfähig sind Personal- und Betriebskosten, Fahrt- und Fortbildungsaufwendungen.
Insgesamt stehen dafür nun zwei Millionen Euro jährlich zur Verfügung (bisher: 1,32 Millionen Euro). "Ziel ist es, die breite Landschaft an Tierschutzvereinen zu erhalten", sagte Sozialministerin Petra Köpping (67, SPD).
Der Freistaat fördert die Arbeit der Tierschutzvereine in den Tierheimen seit den 1990er-Jahren.
Bei Bauvorhaben oder Instandhaltung der Bausubstanz gibt's bis zu 90 Prozent Förderung.
Auch Kosten für Futtermittel, die Kastration und das Chippen von frei lebenden Katzen sowie für Strom, Wasser, Heizung oder Miete werden gefördert.