Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr: "Ortstafeln sind keine Souvenirs"

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Freiberg - Verkehrszeichen aber auch Ortstafeln und Straßenschilder sind ein beliebtes Diebesgut. Insbesondere in so mancher Suff-Nacht bringt der ein oder andere Kumpane ein solches mit nach Hause. In Mittelsachsen häufen sich die Diebstähle derzeit verhältnismäßig enorm.

Der Stadt Marbach fehlen auch Orts- und Straßenschilder.
Der Stadt Marbach fehlen auch Orts- und Straßenschilder.  © Jan Woitas/dpa

Laut Angaben des Landkreises wurden allein seit dem 23. Juli zehn Strafanzeigen wegen gestohlener Ortstafeln und Verkehrszeichen erstattet. Dabei wird die Liste der verschwundenen Ortsschilder täglich länger.

Betroffen sind unter anderem Straßen in Mühlau, Marbach, Reichenbach und Großschirma.

"Verkehrszeichen sind keine Souvenirs!", heißt es aus dem Straßenbetriebsdienst. Allein eine Ortstafel kostet rund 300 Euro. Hinzu kommen die Ausgaben für Pfosten, Befestigung und Montage.

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Auch die Zeit ist ein besonderer Faktor. Immerhin liegen Ortstafeln nicht in größerer Zahl auf Lager. Der Ersatz kann daher einige Zeit in Anspruch nehmen.

Zudem verursacht solch ein Diebstahl nicht nur erhebliche Kosten, sondern kann auch andere Verkehrsteilnehmer gefährden.

Geklaute Schilder werden häufig als Dekoration genutzt

In Chemnitz wurden vergangenes Jahr mehrere Ortstafeln geklaut.
In Chemnitz wurden vergangenes Jahr mehrere Ortstafeln geklaut.  © Kristin Schmidt

Vor allem in der Festivalsaison verschwinden häufig Schilder, teilte der Landkreis weiter mit. Dabei werden neben Ortstafeln auch Verkehrszeichen geklaut, die offenbar als Dekoration für Geburtstage oder die eigene Wohnung dienen sollen. Dazu gehören beispielsweise Gefahrzeichen oder Geschwindigkeitsbegrenzungen mit den Zahlen 30 oder 50.

Dabei ist der eigentliche Zweck der Schilder nicht dekorativ, sondern dient der Regelung des Straßenverkehrs. Fehlt ein solches Schild, kann dies zu gefährlichen Situationen führen.

Der Landkreis bringt daher jeden Diebstahl an Bundes-, Staats- und Kreisstraßen zur Anzeige. Abhängig von den Umständen der Tat kommt dabei der Vorwurf des Diebstahls, der Sachbeschädigung oder des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr infrage.

Titelfoto: Kristin Schmidt

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