Gefängnis mit Aufenthaltspflicht: So soll Sachsens neuer Asylknast funktionieren

Dresden - Mit dem neuen EU-Asylrecht soll das unkontrollierte Weiterziehen von Flüchtlingen verhindert werden. Dafür soll in Dresden ein sogenanntes Sekundärmigrationszentrum entstehen. Am 1. Juli geht es in Betrieb.

Innenminister Armin Schuster (65, CDU) sieht Sachsen für das neue EU-Asylrecht gut gerüstet.  © Holm Helis

Kurz vor Inkrafttreten der EU-Asylreform sieht Innenminister Armin Schuster (65, CDU) Sachsen gerüstet. Mit dem Projekt habe man schon vor etlichen Wochen begonnen.

Im Zuge des verschärften Asylrechts können Bundesländer solche Unterkünfte mit Aufenthaltspflicht einrichten, in denen Menschen untergebracht werden, die Deutschland verlassen sollen, weil ein anderes EU-Land zuständig ist.

Das neue Zentrum nimmt zum 1. Juli seinen Betrieb auf. Dafür werde das bestehende Landesausreisezentrum entsprechend der neuen Rechtslage als Sekundärmigrationszentrum weitergeführt, teilte die Landesdirektion mit. Daher fielen keine großen Baumaßnahmen an.

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Bis zu 400 Migranten können in dem "Asylknast" im Dresdner Norden untergebracht werden.

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Das Landesausreisezentrum auf dem Gelände der Landesdirektion Sachsen wird zum Sekundärmigrationszentrum.  © picture alliance/dpa

Verstöße gegen Aufenthaltspflicht können Haft oder Bußgelder zur Folge haben

Ein Polizeibeamter bringt einen Mann zu seinem Abschiebeflug. In den neuen Zentren sollen abgelehnte Asylbewerber für die Behörden schneller greifbar sein. (Symbolfoto)  © picture alliance/dpa

Laut Landesdirektion obliegt dem Personal der Einrichtung die Überwachung der Ein- und Ausgangskontrollen.

Bewohner würden zwar nicht durch Zwangsmaßnahmen aktiv am Verlassen des Areals gehindert. Doch Verstöße gegen die Aufenthaltspflicht könnten eine gerichtliche Anordnung von Haft oder Bußgelder zur Folge haben, hieß es.

Hintergrund sind die neuen EU-Regeln zum Gemeinsamen Europäischen Asylsystem (GEAS), die ab Freitag gelten. Die Reform sieht unter anderem vor, dass Asylverfahren an jenen EU-Außengrenzen durchgeführt werden sollen, an denen Schutzsuchende erstmals ankommen.

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Menschen mit geringen Aussichten auf Schutz sollen dort festgehalten und bei einem negativen Bescheid abgeschoben werden.

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