Messer und Reizspray: Bundespolizei wird an Polen-Grenze mehrfach fündig

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Ludwigsdorf - Fünf Fälle an nur einem Wochenende: Bei den vorübergehend wiedereingeführten Grenzkontrollen zu Polen hat die Bundespolizei mehrere verbotene Gegenstände aus dem Verkehr gezogen. Neben Messern stellten die Beamten auch ein Reizstoffsprühgerät sicher. Für einen Autofahrer kam noch mehr Ärger dazu.

Bei den Grenzkontrollen zu Polen stellten Bundespolizisten am Wochenende in vier Fällen verbotene Messer sicher.
Bei den Grenzkontrollen zu Polen stellten Bundespolizisten am Wochenende in vier Fällen verbotene Messer sicher.  © Montage: Malin Wunderlich/dpa, Bundespolizei

Bei den Kontrollen an der deutsch-polnischen Grenze sind der Bundespolizei am vergangenen Wochenende gleich mehrere Personen mit verbotenen Gegenständen ins Netz gegangen.

Insgesamt leiteten die Beamten fünf Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen das Waffengesetz ein.

In vier Fällen fanden die Einsatzkräfte bei den Kontrollierten Messer, die diese griffbereit mit sich führten. Betroffen waren zwei polnische Staatsangehörige im Alter von 27 und 51 Jahren sowie zwei Letten (54 und 55).

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Das Ergebnis: In drei Fällen wurden Strafverfahren eingeleitet, in einem weiteren Fall ein Ordnungswidrigkeitenverfahren.

Für einen 42-Jährigen blieb es nicht bei einem Verstoß

Bei den Grenzkontrollen zu Polen gingen der Bundespolizei am Wochenende gleich mehrere Männer mit verbotenen Gegenständen ins Netz. (Archivfoto)
Bei den Grenzkontrollen zu Polen gingen der Bundespolizei am Wochenende gleich mehrere Männer mit verbotenen Gegenständen ins Netz. (Archivfoto)  © Paul Glaser/dpa

Besonders unangenehm endete die Kontrolle für einen 42-jährigen Polen. Bei ihm entdeckten die Bundespolizisten ein griffbereit mitgeführtes Reizstoffsprühgerät. Das Spray verfügte weder über eine CE-Kennzeichnung noch über eine andere Aufschrift, die das Mitführen legalisiert hätte.

Die Beamten stellten das Reizspray sicher und leiteten wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Waffengesetz ein Strafverfahren ein.

Doch damit war die Kontrolle für den 42-Jährigen noch längst nicht vorbei.

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Wie sich herausstellte, konnte der Mann außerdem keinen gültigen Führerschein vorweisen. Ein Drogenschnelltest reagierte zudem positiv auf Cannabis.

Daraufhin wurde die Landespolizei Sachsen hinzugezogen. Sie übernahm die weiteren Ermittlungen und die Einleitung der entsprechenden Verfahren. Für den Autofahrer war die Fahrt jedenfalls beendet: Die Polizei untersagte ihm die Weiterfahrt.

Titelfoto: Montage: Malin Wunderlich/dpa, Bundespolizei

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