Kameras gegen Sünder: Kommen jetzt die Handy-Blitzer nach Sachsen?
Dresden - Die Verkehrsüberwachung in Deutschland ist um eine Facette reicher. Erstmals setzt die Polizei jetzt sogenannte Monocams ein, die mittels KI verbotene Handy-Nutzung am Steuer erkennen. Sachsens Innenministerium sieht die neue Technik aber skeptisch.

Nach langer Testphase hat Rheinland-Pfalz im April als erstes Bundesland die Handy-Blitzer offiziell eingeführt. Die in den Niederlanden entwickelte und von der dortigen Polizei bereits eingesetzte Technik wird ähnlich wie Abstandsmesser auf Brücken installiert oder aus Zivilfahrzeugen heraus betrieben. Die Kameras scannen live den Verkehr.
Erkennt die KI ein Mobiltelefon in der Hand oder am Ohr eines Fahrers, werden die Bilder aufgenommen und abgespeichert. Die finale Auswertung erfolgt dann durch geschulte Beamte.
Rechtlich ist die Methode umstritten, da sie das Recht der informationellen Selbstbestimmung der gefilmten Verkehrsteilnehmer verletzt.
Um Monocams einsetzen zu können, wurde in Rheinland-Pfalz extra das Polizeigesetz geändert. Weitere Bundesländer wollen folgen.

Änderung des Polizeigesetzes ist in Sachsen nicht vorgesehen

Sachsen gehört allerdings nicht dazu. "Diese zusätzliche Überwachungstechnik wird im Bereich der Verkehrsüberwachung nicht verwendet, weil sie nicht ohne weiteres effektiv eingesetzt werden kann", erklärte das Innenministerium auf Anfrage von TAG24.
Eine Änderung des Polizeigesetzes ist im Freistaat nicht vorgesehen.
"Auch ohne diese Technik werden entsprechende Verstöße bei gleichzeitig begangenen Abstands-, Rotlicht- bzw. Geschwindigkeitsverstößen mittels der dabei verwendeten Überwachungstechnik festgestellt und verfolgt", heißt es in der Erklärung des Ministeriums weiter.
Übrigens: Wer als Fahrzeugführer mit Handy am Ohr oder in der Hand erwischt wird, den erwarten 100 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg.
Bei gleichzeitiger Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer sind es 150 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot.
Titelfoto: DPA