Freiberg - Nachdem bereits Ende vergangenen Jahres die Geflügelpest in Dresden und im Landkreis Meißen nachgewiesen wurde, ist nun auch Mittelsachsen betroffen.
Wie der Landkreis am Freitag mitteilte, wurde die hochpathogene Aviäre Influenza (AI) vom Subtyp H5 (kurz: Geflügelpest) bei einem toten Schwan nachgewiesen.
Dieser wurde Ende des vergangenen Jahres in Hartmannsdorfi in der Nähe des Göppersdorfer Weges gefunden.
Es ist bisher der einzige Fall und der erste seit fünf Jahren. Den letzten Fall in Mittelsachsen gab es Ende April 2021.
"Wir wissen, dass das Virus in Mittelsachsen ist – jetzt konnte es bei einem Fall im Labor nachgewiesen werden", heißt es aus dem Veterinäramt. Da es sich um einen Einzelfall handelt, gibt es zunächst keine weiteren behördlichen Auflagen.
Sollten jedoch vermehrt Wildvögel, insbesondere Wasser- und Greifvögel, gefunden werden, ist das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt zu informieren (Tel.: 03731 799-6234, außerhalb der Dienstzeiten unter 03731 799-6999).
Einhaltung der seuchenhygienischen Maßnahmen
Das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt rät dennoch zur Vorsicht und appelliert an alle Geflügelhalter, die Biosicherheitsmaßnahmen in ihren Beständen zu kontrollieren und jegliche Kontakte zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln zu verhindern.
Jeder Geflügelhalter sollte auf die Einhaltung der seuchenhygienischen Maßnahmen achten:
- Tiere nur an Stellen füttern, die für Wildvögel nicht zugänglich sind.
- Tiere nicht mit Oberflächenwasser tränken, zu dem Wildvögel Zugang haben.
- Futter und Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, für Wildvögel unzugänglich aufbewahren.
Am besten sollten die Tiere in einem geschlossenen Stall, beziehungsweise in einem für Wildvögel unzugänglichen Käfig untergebracht werden.
Sollten bei einem Hausgeflügelbestand von bis zu 100 Tieren innerhalb von 24 Stunden mindestens drei Tiere sterben oder mehr als zwei von Hundert bei einem Bestand von mehr als 100 Tieren, muss sich der Tierhalter unverzüglich durch einen Tierarzt eine Influenza-Infektion ausschließen lassen.
Aufgrund der derzeitigen Situation dürfen Kleintiermärkte vorerst nur ohne Geflügel stattfinden. Zudem müssen bei Geflügelausstellungen die Teilnehmer auf die Halter aus Mittelsachsen begrenzt werden.