Peinliche Panne in Sachsen! Gewählter Bürgermeister darf nicht ins Rathaus

Altenberg - Da hat wohl jemand mächtig getrieft! Weil es die Gemeinde Hermsdorf (Osterzgebirge) versäumt hat, im Amtsblatt die Wahlergebnisse zu veröffentlichen, kann ihr neuer Bürgermeister nicht wie geplant zum Jahresbeginn sein Amt antreten.

Am 26. Oktober wurde in Hermsdorf gewählt, doch der neue Bürgermeister kann wegen einer Verwaltungs-Panne nicht ins Amt. (Symbolbild)  © Helena Dolderer/dpa

Am 26. Oktober war Karsten Friedrich (51) mit 56,1 Prozent der Stimmen zum neuen Bürgermeister gewählt worden.

Der Sanitär-Unternehmer, der vom Fremdenverkehrsverein ins Rennen geschickt wurde, hatte nur einen Mitbewerber - Gemeindewehrleiter Jan Müller (50).

Eigentlich sollte Friedrich am 1. Januar die Amtsgeschäfte von Alt-Bürgermeister Andreas Liebscher (56) übernehmen. Doch daraus wird nichts.

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Grund ist eine peinliche Panne. Wie das Landratsamt am Freitag informierte, unterließ es die Gemeinde, die Wahlergebnisse im letzten Amtsblatt öffentlich bekannt zu machen. Weil damit die Möglichkeit von Wahleinsprüchen eingeschränkt war, darf der Neue noch nicht ins Amt.

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Die offizielle Bekanntmachung soll jetzt im Amtsblatt vom 5. Januar nachgeholt werden. Gebe es dann keine Einsprüche, könne Friedrich frühestens am 20. Januar als neuer Bürgermeister vereidigt werden, so die Aufsichtsbehörde

Der Job des Gemeindeoberhaupts ist übrigens rein ehrenamtlich. Die wichtigen Entscheidungen für Hermsdorf werden in Altenberg von der dortigen Stadtverwaltung getroffen. Denn beide Kommunen bilden eine Verwaltungsgemeinschaft.

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