Sachsen verlängert den Mietendeckel: Was Ihr jetzt wissen müsst
Dresden - Das sächsische Kabinett hat am Dienstag die sogenannte Kappungsgrenzen-Verordnung um zwei Jahre verlängert. Der "Mietendeckel" gilt künftig auch in Dresden und Leipzig.

"Die aktuell geltende Kappungsgrenzen-Verordnung läuft Ende des Monats aus - wir sorgen jetzt für Stabilität und Verlässlichkeit", so Bau-Ministerin Regina Kraushaar (61, CDU).
Die Regelung sorgt dafür, dass Mieten in bestehenden Mietverhältnissen in den beiden Städten innerhalb von drei Jahren nur um maximal 15 Prozent angehoben werden dürfen.
Rechtlich möglich wären - ohne Mietendeckel - Erhöhungen bis zu 20 Prozent innerhalb von drei Jahren bis zum Erreichen der ortsüblichen Vergleichsmiete.


Thomas Löser (53) begrüßte als Sprecher für Bauen und Wohnen der Grünen im Landtag den Beschluss: "Es braucht zudem eine Anhebung der Fördersätze im sozialen Wohnungsbau. Denn das dort zur Verfügung stehende Geld bringt uns nichts, wenn es von den Bauträgern wegen unrentabler Fördersätze nicht abgerufen wird."
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