Shisha-Raucher lösten Großbrand im Nationalpark aus: So lautet das Urteil

Pirna - Sie rauchten in der Kernzone der Sächsischen Schweiz Shisha-Pfeifen und lösten damit einen gewaltigen Großbrand an der Bastei aus. Davon jedenfalls ist der Amtsrichter nach zwei Prozesstagen in Pirna überzeugt. Jetzt wurden die vier beschuldigten Iraker verurteilt.

Zwei der Angeklagten: Ahmed A. (27, l.) und Hazeem K. (28) bekamen Haftstrafen auf Bewährung.  © Daniel Förster

Wie berichtet, hockten Ahmed A. (27), Majid A. (28), Hazeem K. (28) und Qasim M. (26) im Juli 2022 auf einem Felsvorsprung hinter einer Absperrung zusammen.

An einem Klapptisch mit Campingstühlen, Shisha-Pfeifen, Chips und lauter Musik. Laut Anklage warf Hazeem gegen 17.30 Uhr glühende Kohlen den Hang hinab.

Die anderen kippten zwar Wasser hinterher, löschten damit aber nicht wirklich. Nachts stand der Wald zwischen Bastei und Kanapee-Aussicht in Vollbrand. Es entstand ein Schaden von mindestens 50.000 Euro.

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Auf dem unwegsamen, steilen Gebiet kämpften mehr als 100 Kameraden fast zwei Tage gegen Flammen und Glutnester.

Zeugen berichteten, dass auch andere Besucher der Kernzone an jenem Tag rauchten. Trotz Waldbrandgefahr!

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Hauptangeklagter kommt um Haftstrafe herum

Der gigantische Waldbrand hielt die Feuerwehren tagelang in Atem.  © Daniel Förster

Außerdem kam heraus, dass die Kommunikation zwischen Rangern und Bergrettern in der Sächsischen Schweiz damals eher suboptimal war.

Denn einem Helfer, dem die Shisha-Raucher gemeldet wurden, war es über Stunden nicht gelungen, die weisungsberechtigte Nationalparkverwaltung zu erreichen.

Der Gutachter erklärte, dass die glühende Kohle der Shishas durchaus die Ursache für den Brand gewesen sein kann. Industriell hergestellte Zigaretten würden demnach schneller erlöschen.

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Am Ende wurde Hazeem wegen "vorsätzliche(r) Brandstiftung durch Unterlassen" zu zwei Jahren Haft verurteilt. Die anderen drei wegen Beihilfe jeweils zu einem Jahr.

Die Strafen wurden allerdings zur Bewährung ausgesetzt. Dafür muss Hazeem 200 Stunden gemeinnützig arbeiten, die restlichen Shisha-Raucher jeweils 100 Stunden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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