Sächsischer Feuerwehrmann im Einsatz geblitzt: Stadt scheitert an eigenem Fehler

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Von Michael Schuster

Taucha/Eilenburg - Es ist eine Klatsche für die Stadt Taucha. Der Feuerwehrmann Ray Lange (55) wurde während einer Einsatzfahrt geblitzt und sollte dafür ein Bußgeld zahlen. Am Dienstag sprach ihn das Amtsgericht Eilenburg frei.

Ray Lange (55) bekam nun auch die Bestätigung vom Gericht. Die Höhe des Bußgeldes war nicht gerechtfertigt.
Ray Lange (55) bekam nun auch die Bestätigung vom Gericht. Die Höhe des Bußgeldes war nicht gerechtfertigt.

So viel Publikum erlebt das Gericht in einer Bußgeldsache eher selten. Schon zu Beginn der Verhandlung bemerkte Richter Dr. Gottschaldt, dass ihm ein derart großes Interesse in den vergangenen Jahren kaum untergekommen sei.

Zahlreiche Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Taucha unterstützten Ray Lange im Gerichtssaal. Vertreter der Stadtverwaltung erschienen hingegen nicht.

Der Feuerwehrmann musste sich wegen einer Einsatzfahrt am 7. Mai 2025 verantworten. Damals war er mit einer Drehleiter auf der Sommerfelder Straße zu einer ausgelösten Brandmeldeanlage unterwegs, als er geblitzt wurde.

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Laut Bußgeldbescheid war er statt der erlaubten 30 Kilometer pro Stunde mit 69 unterwegs. Die Folge: 340 Euro Bußgeld und einen Monat Fahrverbot. Übrigens: 60 weitere Fahrzeuge wurden an diesem Tag geblitzt.

Dass Lange zu schnell gefahren war, spielte vor Gericht kaum eine Rolle. Er räumte ein, mit Sonder- und Wegerechten unterwegs gewesen zu sein. Der Einsatz stellte sich später zwar als Fehlalarm heraus, doch zum Zeitpunkt der Alarmierung war von einem möglichen Brand auszugehen.

Selten war der Gerichtssaal wegen eines Bußgeldverfahrens sehr voll.
Selten war der Gerichtssaal wegen eines Bußgeldverfahrens sehr voll.
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Staatsanwaltschaft spricht sich für Einstellung des Verfahrens aus

Große Freude: Nach dem Freispruch war nicht nur Ray Lange die Erleichterung anzusehen.
Große Freude: Nach dem Freispruch war nicht nur Ray Lange die Erleichterung anzusehen.

Spannend wurde es bei der Beschilderung der Baustelle. Im Verfahren stellte sich heraus, dass mehrere Verkehrszeichenpläne existierten: In einem war Tempo 30 vorgesehen, in einem späteren fehlte das Schild. Das Ordnungsamt hielt die Beschilderung dennoch für ordnungsgemäß. Das Gericht sah das anders.

Der Richter entschied, dass das mobile Tempolimit nicht wirksam angeordnet war, da Verkehrszeichen ausdrücklich von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde genehmigt werden müssen. Fehlt ein Schild in einem späteren Verkehrszeichenplan, gilt es nicht automatisch weiter.

Auch die Staatsanwaltschaft hielt die Sache offenbar nicht für eindeutig. Sie sprach sich für eine Einstellung des Verfahrens aus.

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In 34 Jahren Feuerwehrtätigkeit sei derartiges noch nie vorgekommen, erzählte Lange in seinem Schlusswort. Wenig später fiel das Urteil: Freispruch.

Zwar sei die Messung selbst nicht zu beanstanden, erklärte der Richter. Wegen des Fehlers bei der Anordnung der Geschwindigkeitsbegrenzung fehle jedoch die rechtliche Grundlage für den Bußgeldvorwurf. Selbst wenn die Beschilderung korrekt gewesen wäre, hätte der Richter Ray Lange maximal 55 Euro Bußgeld aufgebrummt. Trotzdem kam der Appell, dass eine dermaßen überhöhte Geschwindigkeit nicht immer einen Zeitvorteil böte.

Ray Lange zeigte sich nach der Urteilsverkündung gelöst. Seine Kameraden umarmten ihn. Seine Verteidigerin lobte die vorbildliche Aufarbeitung durch das Gericht.

Titelfoto: Montage: privat

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