Im Einsatz geblitzt: Feuerwehrmann soll Bußgeld zahlen und zieht jetzt vor Gericht

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Von André Jahnke

Taucha/Eilenburg - Ein Feuerwehrmann aus Taucha bei Leipzig wehrt sich gegen einen Bußgeldbescheid wegen einer Tempoüberschreitung auf der Fahrt zu einem Einsatz. Am 9. Juni werde über den Widerspruch verhandelt, teilte das Amtsgericht Eilenburg mit.

Ein sächsischer Feuerwehrmann hat gegen einen Bußgeldbescheid Widerspruch eingelegt. (Symbolfoto)
Ein sächsischer Feuerwehrmann hat gegen einen Bußgeldbescheid Widerspruch eingelegt. (Symbolfoto)  © Jan Woitas/dpa

Der Betroffene war Anfang Mai vergangenen Jahres auf der Fahrt zu einem Feuerwehreinsatz geblitzt worden. Die Brandmeldeanlage in einer Grundschule war ausgelöst worden und der damals 55-Jährige rückte mit seinem Einsatzfahrzeug samt Drehleiter aus und schaltete ordnungsgemäß Blaulicht und Martinshorn ein.

An einer Baustelle wurde er mit 69 Kilometern pro Stunde geblitzt, erlaubt war Tempo 30. Der Einsatz verlief glimpflich, in dem Schulgebäude, das sich damals noch im Bau befand, brannte eine defekte Klimaanlage.

Die Stadt hatte daraufhin einen Bußgeldbescheid in Höhe von 369 Euro und ein einmonatiges Fahrverbot verhängt. Tauchas Bürgermeister Tobias Meier (FDP) hatte mehreren Medien gesagt, dass die Feuerwehr bei Einsätzen zwar Sonderrechte habe, dies bedeute jedoch nicht, dass alle Regeln außer Kraft gesetzt seien.

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Geschwindigkeit und Risiko müssten stets gegeneinander abgewogen werden. Aktuell wollte sich der Bürgermeister auf Anfrage nicht äußern.

Straßenverkehrsordnung lässt Spielraum

Der Feuerwehrmann wurde während eines Einsatzes geblitzt. (Symbolfoto)
Der Feuerwehrmann wurde während eines Einsatzes geblitzt. (Symbolfoto)  © Bernd Weißbrod/dpa

Gegen den Bußgeldbescheid hatte der Feuerwehrmann Widerspruch eingelegt. Der Fall hatte für erhebliches Aufsehen gesorgt, weil der Betroffene nach 34 Jahren aus der Freiwilligen Feuerwehr ausgestiegen war.

Zudem hatten sich einige Kameraden angeschlossen und ebenfalls den Dienst beendet.

Laut Paragraf 35 der Straßenverkehrsordnung ist die Feuerwehr von den Vorschriften befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist – wenn also höchste Eile geboten ist. Die Sonderrechte dürfen nur unter Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden.

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Für den Präsidenten des Landesfeuerwehrverbandes ist diese Regelung eine rechtliche Grauzone. Ihm sei kein vergleichbarer Fall bekannt, betonte Ullmann, der seit 1994 Feuerwehrmann ist.

Dabei komme es immer wieder vor, dass Einsatzfahrzeuge geblitzt würden.

Titelfoto: Montage Bernd Weißbrod/dpa ; Jan Woitas/dpa

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