Schon mehr als 100 Razzien: So kämpft Sachsen gegen kriminelle Clans

Dresden - Organisierte Kriminalität, Geldwäsche und Steuerhinterziehung: Sachsen nimmt seit zwei Jahren die Clankriminalität verstärkt ins Visier.

Razzia auf der Leipziger Eisenbahnstraße: Nicht immer gelingt es den Ermittlern, den Clans Straftaten nachzuweisen.
Razzia auf der Leipziger Eisenbahnstraße: Nicht immer gelingt es den Ermittlern, den Clans Straftaten nachzuweisen.  © Silvio Bürger/BILD Leipzig

In der "Task-Force Clan", die im Oktober 2023 ihre Arbeit aufgenommen hatte, arbeiten Kräfte des Landeskriminalamts Sachsen (LKA), der Bundespolizei, des Hauptzollamts Dresden und des Finanzamts (Steuerfahndung) sowie der Bereitschaftspolizei Sachsen und des Zollfahndungsamts Dresden zusammen. Jetzt zog das LKA Bilanz.

"Die Ermittlungsschwerpunkte sind auf kriminelle Großfamilien gelegt, die der arabisch-türkischstämmigen Clankriminalität als auch dem Bereich 'Sonstige' zuzurechnen sind", erläuterte ein Sprecher.

Mehr als 100 Objekte wurden seit 2023 durchsucht, darunter Gewerbehallen, Lagerstätten und Wohnungen. Neun Haftbefehle wurden vollstreckt.

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Auch Sachsens Regierung drängt auf einen effektiveren Kampf gegen die Organisierte Kriminalität und Clankriminalität.

Behörden gelingt es laut Finanzministerium oft nicht, an kriminell erworbenes Vermögen zu kommen

Finanzminister Christian Piwarz (50, CDU) will die Geldquellen der Organisierten Kriminalität trockenlegen.
Finanzminister Christian Piwarz (50, CDU) will die Geldquellen der Organisierten Kriminalität trockenlegen.  © Robert Michael/dpa

Das Kabinett stimmte in dieser Woche einer Bundesratsinitiative zu, die von der Bundesregierung gesetzliche Neuregelungen einfordert.

"Wir wollen eine Beweislastumkehr, wenn es ums Einziehen von erheblichen Vermögenswerten unklarer Herkunft geht. Wenn wir die Geldquellen der Organisierten Kriminalität versiegen lassen, können wir ihr den Nährboden entziehen", argumentierte der sächsische Finanzminister Christian Piwarz (50, CDU).

Laut Finanzministerium gelinge es Behörden oft nicht, kriminell erworbenes Vermögen wie Immobilien oder Luxusautos einzuziehen.

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"Die Strafverfolger müssen nachweisen, dass die Vermögensgegenstände mit Geld aus illegalen Geschäften - etwa dem Drogenhandel - finanziert wurden. Bei der sogenannten Beweislastumkehr müssten hingegen die Betreffenden beweisen, dass das Geld aus legalen Geschäften stammt."

Titelfoto: Bildmontage: Silvio Bürger/BILD Leipzig, Robert Michael/dpa

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