Staat kassiert Erbe in Millionenhöhe: Doch Sachsen bleibt kaum etwas übrig
Von Birgit Zimmermann
Leipzig - Der Freistaat hat im vergangenen Jahr 1262 Erbschaften gemacht. Das passiert immer dann, wenn ein Mensch mit Wohnsitz in Sachsen stirbt, der keine Verwandten oder keinen Partner hatte oder diese die Erbschaft ausschlagen. Aber was landet auf diesem Weg im Besitz des Bundeslandes? Und lohnt es sich für den Staat, ein Erbe zu sein?
Voriges Jahr flossen durch die sogenannten Fiskalerbschaften knapp 7,9 Millionen Euro an das Land. Das war nach Angaben des Zentralen Flächenmanagements (ZFM) des Freistaates etwas weniger als im Jahr davor mit knapp 8,7 Millionen Euro.
Doch die Abwicklung dieser Erbschaften ist teuer. Zusammen mit Personal- und Sachkosten musste Sachsen dafür fast 5 Millionen Euro ausgeben. 22 Bedienstete kümmern sich um die Fälle.
Und auch die Differenz könne vom Freistaat nicht als Gewinn verbucht werden, teilte das ZFM mit. Denn oft gingen mit den Erbschaften Verpflichtungen einher - etwa für den Unterhalt oder die Verkehrssicherung von Liegenschaften. Unterm Strich ist der Staat als Erbe daher froh, wenn für ihn eine "schwarze Null" herauskommt.
"Häuser, Garagen, Hofstellen, Gärten, Gewerbeimmobilien, landwirtschaftliche Flächen" landen laut ZFM durch Erbschaften beim Freistaat. Die meisten Immobilien befinden sich in Sachsen, manche aber auch in anderen Ländern der Bundesrepublik oder im Ausland.
"Diese sind in vielen Fällen über deren Wert hinaus mit Grundpfandrechten belastet oder in baulich schlechtem Zustand", erklärte der ZFM-Leiter Martin Oberacher. Kommen dann noch unbekannte Miteigentümer hinzu, wird das Verfahren aufwendig.
Zu den komplizierten Erbschaften des Freistaates gehört zum Beispiel ein ehemaliges Faserplattenwerk. Die Industriebrache ist im sächsischen Altlastenkataster erfasst - vermutlich lagern im Boden gefährliche Stoffe.
Was hat der Staat als Erbe mit dem DDR-Hit "Am Fenster" zu tun?
Dazu liefen noch Untersuchungen, doch allein die Beseitigung oberirdisch abgelagerter Schadstoffe werde laut einem Gutachten 2,5 Millionen Euro kosten. Seit mehreren Jahren läuft wegen Überschuldung dieses Nachlasses ein Insolvenzverfahren.
Im Mai 2000 starb die Lyrikerin Hildegard Maria Rauchfuß in Leipzig.
Sie hat das Gedicht "Am Fenster" verfasst, das die Band City 1974 vertonte - und das zu einem bis heute viel gespielten, ikonischen Song wurde. Zunächst waren keine Erben bekannt, sodass Sachsen 2002 vom Amtsgericht als gesetzlicher Erbe von Rauchfuß festgestellt wurde. Jahr für Jahr flossen Tantiemen an den Freistaat.
Doch diese - durchaus einträgliche - Erbschaft war nicht von Dauer, wie das ZFM mitteilte. Erbrechtliche Ansprüche verjähren erst nach 30 Jahren - der Freistaat wird also immer erst einmal Erbe auf Widerruf.
Im Fall von Hildegard Maria Rauchfuß machte ein Erbenermittlungsbüro doch noch Erben dritter Ordnung ausfindig, also entfernte Angehörige.
Sie beanspruchten den Nachlass vom Freistaat - und Sachsen musste die Einnahmen aus den Tantiemen von insgesamt rund 161.000 Euro an die wahren Erben auskehren.
Titelfoto: Montage: Sebastian Willnow/dpa; Oliver Berg/dpa

