Stadtwerke Olbernhau: Streit mit Verbraucher-Schützern geht weiter

Olbernhau/Leipzig - Eigentlich sollte der Klage-Zoff vorbei sein, doch zwischen den Stadtwerken Olbernhau und der Verbraucherzentrale Sachsen (VZS) knirscht es weiter mächtig im Gebälk. Die VZS hatte das Unternehmen aus dem Erzgebirge im Frühjahr wegen angeblich überhöhter Preise für den Einbau intelligenter Stromzähler ("Smart Meter") verklagt.

Wer einen dynamischen Stromtarif abschließen will, braucht einen "Smart Meter" im Zählerkasten.  © picture alliance/KEYSTONE/Michael Buholzer

Vor dem Oberlandesgericht Dresden kam es jetzt zum Showdown. Ein Urteil gab es am Ende nicht. Stattdessen gaben die Stadtwerke eine Unterlassungserklärung ab - ohne Anerkennung einer Rechtspflicht - und zahlten der VZS die verlangten Aufwendungen.

Das Gericht machte klar: 100 Euro gelten als Angemessenheitsgrenze, alles darüber muss der Betreiber begründen.

Genau an dieser Stelle beginnt der neue Zoff. In ihrer Pressemitteilung verkauft die VZS das Verfahren als Erfolg, spricht davon, das frühere Preisblatt der Stadtwerke habe gegen das Gesetz verstoßen - ein "Meilenstein" für Verbraucher.

Sachsen Sächsische Traditionsfirma in der Insolvenz

In Olbernhau fühlt man sich dadurch an den Pranger gestellt.

Anzeige

Stadtwerke-Chef Knut Böttger (60) nennt die Darstellung "vollkommen falsch"

Knut Böttger (60) ist Chef der Stadtwerke Olbernhau.  © Kristin Schmidt

Stadtwerke-Chef Knut Böttger (60) nennt die Darstellung "vollkommen falsch", betont, dass es kein Urteil gegeben habe und nicht einen praktischen Fall: Kein einziger Kunde habe sich bislang einen Smart Meter einbauen lassen.

Sein Frust sitzt tief: "Womit man sich jetzt so beschäftigen muss, ist unverständlich. Ich könnte ganz andere Dinge tun." Und weiter: "Wenn ich einem Kunden so eine Rechnung geschrieben hätte, würde ich es ja noch verstehen."

Böttger kündigte nun eine eigene Abmahnung gegen die VZS an. Der Ruf des kleinen Versorgers mit rund 50 Arbeitsplätzen werde geschadet.

Sachsen 6000 Knöllchen in vier Monaten: Diese Stadt in Sachsen mietet den Superblitzer für 2026

Dort wiederum sieht man keine Fehler. Die Pressemitteilung beziehe sich "auf die Ausführungen der Kammer im Rahmen der Erörterung der Sach- und Rechtslage", so Juristin Micaela Schwanenberg.

Mehr zum Thema Sachsen: