Umstrittenes Gesetz soll kommen: Polizei schießt bald mit Tasern und darf Kennzeichen scannen

Dresden - Drohnen, Taser, Bodycams, Künstliche Intelligenz: Der Entwurf zum sächsischen Polizeivollzugsdienstgesetz passierte am Dienstag das Kabinett. "Das schlagkräftige Gesetz hält die Arbeit der Polizei auf der Höhe der Zeit", so Innenminister Armin Schuster (64, CDU).

Eckpunkte des Entwurfes:

Der Einsatz von Bodycams in Wohn- und Geschäftsräumen soll erlaubt werden, mit detaillierten Regeln.
Der Einsatz von Bodycams in Wohn- und Geschäftsräumen soll erlaubt werden, mit detaillierten Regeln.  © Norbert Neumann
  • Einführung von Distanz-Elektroimpulsgeräten (Taser) ab 2027 als reguläres Einsatzmittel mit sogenannter mannstoppender Wirkung.

  • Eine neue Norm regelt den Einsatz von Drohnen (etwa für Suchaktionen, Erkundungszwecke) und deren Abwehr durch Laser oder GPS-Störer.

  • Die verdeckte automatisierte Kennzeichenerkennung soll Standard für die Polizei werden - etwa bei der Suche nach gestohlenen Fahrzeugen und Dieben.

  • Die Polizei erhält mit dem Gesetz die Befugnis zum Abgleich biometrischer Daten mit öffentlich zugänglichen Internetdaten, um gezielter nach schweren Straftätern oder Terrorgefährdern fahnden zu können.

  • Mithilfe moderner IT-Systeme soll es möglich sein, komplexe Datenmengen automatisiert auszuwerten. Unter Umständen darf dazu auch selbst lernende KI eingesetzt werden.

  • Die Polizei erhält die Möglichkeit, intelligente Videoüberwachung an Kriminalitätsschwerpunkten zu nutzen, um Gefahren und mögliche Straftaten im öffentlichen Raum rasch zu erkennen (aufgrund von Bewegungsmustern). Das Gesetz ermöglicht biometrischen Echtzeitabgleich nur bei konkretem Fahndungsanlass und mit Richtervorbehalt.

  • Polizisten mit Bodycams dürfen auch in Wohn- oder Geschäftsräumen filmen zur Einsatzdokumentation. Gesonderte Regeln im Umgang mit Bodycams sollen dem Daten- und dem Schutz der Privatsphäre Rechnung tragen.

  • In Fällen von häuslicher Gewalt wird der Opferschutz gestärkt - etwa durch den Einsatz von elektronischer Überwachung.

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Der Wiener Platz ist in Dresden ein Brennpunkt. Intelligente Videotechnik soll für mehr Sicherheit sorgen.
Der Wiener Platz ist in Dresden ein Brennpunkt. Intelligente Videotechnik soll für mehr Sicherheit sorgen.  © Holm Helis
Mit der Videoüberwachung durch die Polizei verbindet man große Hoffnungen bei der Aufklärung von Straftaten.
Mit der Videoüberwachung durch die Polizei verbindet man große Hoffnungen bei der Aufklärung von Straftaten.  © imago images/Chris Emil Janßen
Mit Beginn 2027 führt die Sächsische Polizei Distanz-Elektroimpulsgeräte (Taser) als reguläres Einsatzmittel ein. Das ist höchst umstritten.
Mit Beginn 2027 führt die Sächsische Polizei Distanz-Elektroimpulsgeräte (Taser) als reguläres Einsatzmittel ein. Das ist höchst umstritten.  © 123RF

Parteien reagierten gemischt auf Entwurf

Die ersten Reaktionen der Parteien im Landtag auf den Entwurf waren gemischt.

"Der vorliegende Gesetzentwurf enthält sinnvolle Modernisierungen, aber auch gefährliche Überdehnungen", erklärte Bernd Rudolph (63, BSW).

Valentin Lippmann (34, Grüne) schimpfte: "Teile dieses freiheitsfeindlichen Gesetzentwurfes orientieren sich stärker an chinesischen Überwachungsfantasien als an den Grundrechten unserer Verfassung."

Rico Gebhardt (62, Linke) erinnerte daran, dass "ungezielte, präventive Überwachung unbescholtener Bürger" nicht Polizeiaufgabe ist.

Sebastian Wippel (43, AfD) erklärte: "Viele Maßnahmen aus dem neuen Polizeigesetz fordert die AfD seit etlichen Jahren."

Innenminister Armin Schuster (64, CDU) hofft, dass das Gesetz noch vor der Sommerpause verabschiedet wird.
Innenminister Armin Schuster (64, CDU) hofft, dass das Gesetz noch vor der Sommerpause verabschiedet wird.  © Petra Hornig

Dringend notwendig - ein Kommentar von Pia Lucchesi

"Die Polizei muss tun können, was sie machen soll." So lautet ein Mantra von Sachsens Innenminister Armin Schuster. Er wiederholte es gestern gleich mehrfach bei der Vorstellung des Entwurfes der Novelle des Polizeigesetzes.

Ein Jahr hatte Schusters Haus an dem Gesetz gearbeitet. Der Minister betonte immer wieder, dass der Entwurf einer "völlig veränderten Sicherheitslage" sowie den technologischen Entwicklungen Rechnung trägt. Zudem setzt er acht höchstrichterliche Urteile um.

"Die Polizei muss tun können, was sie machen soll." Das klingt erstmal gut und vernünftig. Im Kampf gegen Verbrechen und Terror sollten der Polizei keine fetten juristischen Fußfesseln angelegt werden. Sie hinkt eh schon hinterher, denn skrupellose Kriminelle setzten schamlos neueste Technologien ein, um ihre üblen Geschäfte zu erledigen.

"Die Polizei muss tun können, was sie machen soll." Diesen Satz muss man aber auch hinterfragen. Schließlich heiligt der Zweck nicht immer und überall die Mittel. Der Schutz der Privatsphäre ist ein hohes Gut. Das gilt es zu verteidigen und nicht leichtfertig zu opfern - auch nicht im Kampf gegen die Kriminalität.

Die ersten Informationen, die es zum neuen Gesetz gab, erfüllten Erwartungen. Das alte Gesetz braucht dringend ein Update. Der technische Fortschritt muss endlich Einzug halten in die Reviere, damit Polizisten erfolgreich ihren Job erledigen können im Zeitalter der Künstlichen Intelligenz angesichts von Cyberangriffen und multiplen Bedrohungen.

Vor den Abgeordneten des Landtages liegt jetzt ein gutes Stück Arbeit. Sie müssen nun tief in die Gesetzestexte einsteigen und nachbessern, wo nachgebessert werden muss. Wünschenswert wäre, dass sie vorher ihre ideologischen Scheuklappen ablegen und Gräben zuschütten. Sachsen braucht ein modernes Polizeigesetz. Dringend.

Titelfoto: Bildmontage: imago images/Chris Emil Janßen, Norbert Neumann

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