Umstrittenes Polizeigesetz in Sachsen soll noch vor dem Sommer kommen

Dresden - Sachsen bekommt ein neues Polizeivollzugsdienstgesetz. Die Fraktionen von CDU, SPD und BSW kamen im Landtag inhaltlich auf einen Nenner. "Damit ist der Weg frei für einen gemeinsamen Beschluss im Juni-Plenum. Dieser ist wichtig, da einzelne Befugnisse notwendige Anpassungen erfahren müssen, um dem Urteil des sächsischen Verfassungsgerichtshofes gerecht zu werden", sagt der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Ronny Wähner (50).

Die letzten beiden Sitzungen der Landtagsabgeordneten vor der Sommerpause finden am 25. und 26. Juni statt.  © Robert Michael/dpa

"Uns war es wichtig, vor allem für die Abwehr von schweren Straftaten und Terrorismus die sogenannte Quellen-TKÜ zu schaffen. Denn auch Kriminelle nutzen verschlüsselte Kommunikation wie WhatsApp & Co. – hier muss die Polizei auf Augenhöhe gegenhalten", so Wähner.

Er betont: "Darüber hinaus wird die Möglichkeit der elektronischen Datenanalyse kommen. Diese ist wichtig, um im Interesse der Gefahrenabwehr die enorm gewachsenen Datenmengen schnell und effektiv auswerten zu können."

Albrecht Pallas (46) rückt als SPD-Sprecher die Vereinbarungen zur Nutzung von Künstlicher Intelligenz und biometrischer Überwachung in den Fokus.

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"Die automatisierte Datenanalyse wird auf polizeiliche Datenbestände und staatliche Register beschränkt, eine ungeprüfte Nutzung von Daten aus dem Internet wird ausgeschlossen. Für alle Formen der Datenanalyse gelten künftig Richtervorbehalt, Protokollierungspflichten und eine umfassende Kontrolle durch die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte."

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Drohnen werden von der Polizei als "fliegende Augen" genutzt. Der Umgang mit den gewonnenen Daten wird durch das Gesetz geregelt werden.  © Sina Schuldt/dpa
Die Abwehr von Drohnen durch die Polizei regelt das Gesetz jetzt auch.  © imago/Sven Simon
Der Taser wird in Sachsen nicht zur Standardausrüstung im Streifendienst. Sein Einsatz bleibt auf Spezialeinheiten beschränkt.  © IMAGO/Funke Foto Services
Bodycam-Aufnahmen aus Wohnungen sollen nur eingeschränkt verwendet werden dürfen von der Polizei.  © dpa/Monika Skolimowska
Ronny Kupke (49, BSW).  © dpa/Sebastian Kahnert
Ronny Wähner (50, CDU).  © CDU

Valentin Lippmann gießt Wasser in den Wein

Valentin Lippmann (35, Grüne).  © Picxell

Zu den zentralen BSW-Forderungen zählten der Verzicht auf den Einsatz der umstrittenen US-Analysesoftware Palantir sowie von Tasern und die datenschutzsichere Kontrolle über das Training von KI-Anwendungen.

"Ohne das BSW wäre das Polizeigesetz ein Überwachungsgesetz geworden – mit uns ist es ein rechtsstaatliches Sicherheitsgesetz", klopft sich Ronny Kupke (49) als Vorsitzender der BSW-Fraktion auf die Schulter.

Wasser in diesen Wein goss  am Donnerstag Valentin Lippmann (35, Grüne).

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"Die heute bekanntgegebene Einigung der Minderheitskoalition mit dem BSW ist keine Erfolgsmeldung. Sie geht zu Lasten der Bürgerrechte. Das BSW hat sich als Tiger gegen einen übergriffigen Staat dargestellt, ist aber nun endgültig als willfähriger Bettvorleger der Koalition für mehr Überwachung gelandet. Das BSW hat sich für ein paar Feigenblattänderungen über den Tisch ziehen lassen."

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