Wenn Wanderer zu weit gehen: Nationalpark-Ranger machen Jagd auf Pfingstbanausen

Bad Schandau - Die beginnenden Pfingsttage locken viele Bergsportler und Wanderer wieder ins Elbsandsteingebirge. Für die Nationalpark-Ranger sind solche verlängerten Wochenenden "Großkampftage". Neben dem strikten Verbot offener Feuer müssen sie auch das temporäre Übernachtungsverbot durchsetzen.

Traumhaft schön: Die Sächsische Schweiz ist eine Perle der Natur. Doch es braucht einen besonderen Schutz, um sie so zu erhalten.  © Alexander Schmitz

Seit 2022 gilt vom 1. Februar bis 15. Juni ein Verbot, im Freien zu übernachten. Dies betrifft auch die 58 offiziellen Boofen.

"Die nächtliche Anwesenheit von Besuchern stört die Tierwelt in der wichtigen Brut- und Setzzeit", erklärt Nationalpark-Sprecher Hanspeter Mayr. Vor allem Wanderfalken, Uhus und Schwarzstörche ziehen in dieser Zeit hier ihren Nachwuchs groß, nutzen dafür auch die Höhlen im Elbsandstein.

Die Ranger überwachen das Verbot konsequent. Zu Himmelfahrt patrouillierten sie gemeinsam mit Polizisten, spürten dabei ein wild campierendes Paar und drei Abenteurer mit Gaskocher auf. Gegen alle wurden Verfahren eingeleitet.

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Auch über Pfingsten wird ein Gros der 27 Naturpark-Ranger wieder im Namen des Natur- und Brandschutzes in dem 9350 Hektar großen Areal unterwegs sein. Für ihre Kontrollen nutzen sie inzwischen auch eine Drohne mit Wärmebildkamera.

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Oft sind bei den Kontrollgängen der Ranger auch sächsische und tschechische Polizisten dabei. Sie spüren immer wieder illegale Feuerstellen auf.  © Marko Förster
Hanspeter Mayr (61) ist Sprecher der Nationalparkverwaltung.  © Sebastian Kahnert/dpa
Um ihren Schutz geht es unter anderem beim Boofen-Verbot im Frühjahr: frisch geschlüpfte Wanderfalken, die hier von ihrer Mutter versorgt werden.  © imago images/imagebroker
Das "Boofen" - eine naturnahe Form des Freiübernachtens.  © picture-alliance/ gms

Das temporäre Verbot des "Boofens" gilt nur noch 2025

Eine illegale Feuerstelle vor dem Schild des Feuer-Verbotes - eine gefährliche Frechheit.  © Mike Jäger

Das temporäre Verbot des "Boofens" im Frühjahr gilt übrigens nur noch in diesem Jahr. Ob es zum gewünschten Erfolg geführt hat, solle danach mit Vertretern von Bergsport-, Tourismus- und Naturschutzverbänden evaluiert werden, so Mayr.

Anschließend wolle die gemeinsame Projektgruppe dem Umweltministerium eine Handlungsempfehlung geben, wie das "Boofen" ab 2026 geregelt werden kann.

Generell beobachtet die Nationalparkverwaltung einen besorgniserregenden Trend: "Das Freiübernachten in den Boofen ist eigentlich nur im Zusammenhang mit dem Klettern erlaubt - doch soziale Medien und Apps erleichtern heutzutage deren Auffinden - und regen so immer mehr Menschen an, im Nationalpark unabhängig vom Klettersport zu übernachten", berichtet Mayr.

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So wachse nicht nur das Fäkalien- und Erosionsproblem, sondern auch die Vermüllung und "Verlärmung" der Landschaft.

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