Zu wenig Hilfe nach Gewalt gegen Frauen und Kinder: Neue Gesetze sollen helfen

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Dresden - Brüssel, Berlin, Dresden: Neue Gesetze sollen dafür sorgen, dass Frauen und Kinder überall Zugang zu Schutz und Beratung haben, wenn sie von Gewalt betroffen sind.

Sozialministerin Petra Köpping (67, SPD)
Sozialministerin Petra Köpping (67, SPD)  © Holm Helis

Jede Frau hat ab 2032 einen individuellen Rechtsanspruch auf einen kostenfreien Platz im Frauenhaus und Beratung. Dafür steht das Gewalthilfegesetz (kurz GewHG) des Bundes.

Sachsen ist auf dem Weg, die Vorgaben umzusetzen. "Geschlechtsspezifische und häusliche Gewalt stellen ein immenses gesellschaftliches Problem dar", sagt Sozialministerin Petra Köpping (67, SPD).

Im Freistaat stehen in Schutzeinrichtungen aktuell insgesamt 208 Plätze zur Verfügung. Bis 2028 sollen (zunächst) 19 Plätze dazukommen. Außerdem noch mehr Personal in Beratungsstellen (derzeit 66,9 Stellen).

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Sachsen erhält dafür vom Bund für 2027/28 insgesamt 11,8 Millionen Euro und stellt selbst noch einmal 27,3 Millionen Euro bereit.

Petra Köpping hat Entwurf für Ausführungsgesetz zum GewHG vorgelegt

Ex-Justizministerin Katja Meier (46, Grüne) sorgt sich besonders um den ländlichen Raum.
Ex-Justizministerin Katja Meier (46, Grüne) sorgt sich besonders um den ländlichen Raum.  © Holm Helis

"Wer steigende Fallzahlen ernst nimmt, muss beim Ausbau deutlich ambitionierter sein. Das gilt besonders für den ländlichen Raum, wo geringere Personalressourcen den Ausbau zusätzlich erschweren", kritisiert Ex-Justizministerin Katja Meier (46, Grüne).

Petra Köpping hat einen Entwurf für ein Ausführungsgesetz zum GewHG vorgelegt. Nach der Sommerpause soll der Landtag darüber abstimmen. Das EU-Parlament votierte am vergangenen Donnerstag für eine Reform der EU-Opferschutz-Richtlinie.

"Ein wirksamer Opferschutz darf in Europa niemals eine Frage des Wohnorts sein. Wer Opfer einer Straftat wird, braucht überall in der EU die gleiche verlässliche Unterstützung", sagt der sächsische Europaabgeordnete Matthias Ecke (43, SPD).

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Ihm ist wichtig: Betroffene sollen künftig schon vor Beginn eines Gerichtsverfahrens Anspruch auf psychosoziale Hilfe und Prozesskostenhilfe haben.

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Europaabgeordneter Matthias Ecke (43, SPD)
Europaabgeordneter Matthias Ecke (43, SPD)  © IMAGO/dts Nachrichtenagentur

Zahlen und Fakten zur geschlechterspezifischen Gewalt

Dieser Mann trägt eine elektronische Fußfessel. Sie werden heute auch eingesetzt, um Frauen vor Gewalt zu schützen und Täter auf Abstand zu halten.
Dieser Mann trägt eine elektronische Fußfessel. Sie werden heute auch eingesetzt, um Frauen vor Gewalt zu schützen und Täter auf Abstand zu halten.  © Julian Stratenschulte/dpa

Alle zwei bis drei Tage tötet ein Mann in Deutschland seine Partnerin oder Ex-Partnerin. Fast jeden Tag gibt es einen Tötungsversuch. Frauenfeindliche Straftaten nehmen stark zu. 2024 registrierte man davon 558 – dies ist ein Anstieg von 73,3 Prozent zum Vorjahr.

In Sachsen stieg laut "Periodischem Sicherheitsbericht" die Zahl der Frauen, die Opfer einer Straftat wurden, von 2019 bis 2023 um 22 Prozent. 2024 zählte man insgesamt 10.202 Fälle häuslicher Gewalt (2023: 9943).

Laut Statistik fielen ihr 7699 Frauen und 3174 Männer zum Opfer. Die Polizei nennt in diesem Zusammenhang 6297 männliche und 2031 weibliche Tatverdächtige. Auch die Fallzahlen sexualisierter Gewalt, also Vergewaltigung, sexuelle Übergriffe und Stalking, stiegen in den letzten Jahren teils deutlich an.

Dunkelfeldstudien beschreiben, dass nur ein Bruchteil der Taten polizeilich bekannt wird. Die Anzeigequoten liegen bei den meisten Gewaltformen unter zehn Prozent. Man muss deshalb davon ausgehen, dass die Anzahl der Straftaten um ein Vielfaches höher liegt.

Die Justizminister fassten den Beschluss, dass häusliche Gewalt künftig bei der Entscheidung über das Umgangs- und Sorgerecht berücksichtigt werden soll. Um Opfer zu wirksam zu schützen, setzt man jetzt auch auf elektronische Aufenthaltsüberwachung.

Titelfoto: Bildmontage: Julian Stratenschulte/dpa, Holm Helis

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