Sexistische Gesänge gegen Schiedsrichterin: Drittligist muss blechen

Von Jörg Soldwisch

Essen - Wegen sexistischer Äußerungen einiger Fans gegenüber Schiedsrichterin Fabienne Michel (30) muss Drittligist Rot-Weiss Essen eine Geldstrafe in Höhe von 20.000 Euro zahlen.

Schiedsrichterin Fabienne Michel (30) hatte Zivilklage eingereicht.
Schiedsrichterin Fabienne Michel (30) hatte Zivilklage eingereicht.  © Silas Stein/dpa

Davon kann der Klub bis zu 6650 Euro für präventive Maßnahmen gegen Diskriminierung verwenden. Das geht aus dem Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den Kontrollausschuss des Deutschen Fußball-Bundes hervor.

Beim Drittliga-Spiel zwischen dem SC Verl und Rot-Weiss Essen am 28. März war es in der zweiten Halbzeit im Essener Zuschauerbereich "mehrmals zu beleidigenden und diskriminierenden Rufen und Gesängen in Richtung Schiedsrichterin Fabienne Michel" gekommen, ließ der DFB in einer Mitteilung verlauten: "Diese hat mittlerweile auch auf zivilrechtlichem Wege Anzeige erstattet."

"Die Rufe und Gesänge richteten sich gegen das Geschlecht der Schiedsrichterin und waren somit diskriminierend und menschenverachtend", sagte Knut Kircher (56), Geschäftsführer Sport und Kommunikation der DFB Schiri GmbH.

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"Wir begrüßen es, dass das Sportgericht diesen Sachverhalt klar benannt und verurteilt hat. Das ist ein wichtiges Signal auch zum Schutz der Unparteiischen."

Michel war unmittelbar vor dem 1:0-Führungstreffer der Verler ein Fehler unterlaufen. Sie stand RWE-Profi Klaus Gjasula (35) im Weg, als dieser Verls Torschützen Berkan Taz (26) am Abschluss hindern wollte.

Gjasula beschwerte sich und sah daraufhin die Gelbe Karte - seine fünfte in der Saison. Er war daraufhin für ein Spiel gesperrt.

Titelfoto: Silas Stein/dpa

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