Halbfinale in Leverkusen: Streit um Fanmarsch, jetzt ist die Entscheidung gefallen

Leverkusen - Dämpfer für Bayer-04-Fans: Im Streit um eine geplante Versammlung des Leverkusener Fan-Dachverbandes "Nordkurve 12" und einen Fanmarsch zum Stadion hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht am Mittwoch eine Verfügung der Polizei bestätigt.

Fans unterstützen Bayer Leverkusen vor dem entscheidenden Halbfinal-Rückspiel gegen AS Rom in der Europa League.
Fans unterstützen Bayer Leverkusen vor dem entscheidenden Halbfinal-Rückspiel gegen AS Rom in der Europa League.  © Oliver Weiken/dpa

Die Entscheidung sei aus Sicherheitsgründen nachvollziehbar, teilte das OVG mit.

Während die Fußball-Fans am morgigen Donnerstag vor dem Rückspiel im Europa-League-Halbfinale gegen die AS Rom (21 Uhr/RTL) vom Friedrich-Ebert-Platz in Richtung Stadion ziehen wollten, hatte die Polizei verfügt, dass der Ort der Versammlung und der Fanmarsch aus Sicherheitsgründen verlegt werden muss.

Das Verwaltungsgericht in Köln hatte diese Entscheidung bestätigt. Dieser Sicht schloss sich das OVG an. Der Beschluss zu einem Eilantrag des Fan-Dachverbandes ist unanfechtbar.

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Da die Werkself beim Europäischen Fußballverband UEFA den Friedrich-Ebert-Platz bereits Ende April als Treffpunkt für die Gästefans angemeldet hatte, bestehe eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit, teilte das OVG zur Begründung mit.

Die beiden Fanlager seien dort nicht strikt zu trennen. Mit gegenseitigen Provokationen und körperlichen Auseinandersetzungen sei zu rechnen.

Bayer-Fanmarsch findet in Leverkusen Opladen statt

Die Bayer-Anhänger wollten sich vor dem Spiel am Donnerstag auf dem Friedrich-Ebert-Platz in Leverkusen treffen und von dort zum Stadion ziehen.

Die Veranstaltung unter dem Thema "Freiheit für Fußballfans" sollte nach einer Verfügung des zuständigen Polizeipräsidiums Köln an einen anderen Ort der Stadt verlegt werden. Der Dachverband kündigte einen alternativen Veranstaltungsort an.

Die Polizei hatte eine Grünfläche im Leverkusener Stadtteil Opladen zugewiesen.

Titelfoto: Montage: Oliver Weiken/dpa

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