Ermittlungen abgeschlossen: FC Bayern München hat Mindestlohn nicht gezahlt!

München - Der FC Bayern München hat Mitarbeiter im Nachwuchsleistungszentrum über Jahre hinweg zu gering entlohnt. Der Zoll ermittelte im Fall, jetzt ist das Verfahren entsprechend abgeschlossen worden.

Der FC Bayern München muss nachzahlen.
Der FC Bayern München muss nachzahlen.  © Andreas Gebert/dpa

Das Hauptzollamt habe gegen den Rekordmeister folglich "einen Einziehungsbescheid in Höhe von rund 200.000 Euro erlassen", teilte ein Sprecher am Donnerstagmorgen offiziell zur Entscheidung mit.

Zudem würden die durch den Klub hinterzogenen Sozialversicherungsbeiträge und Säumniszuschläge in Höhe von rund 45.500 Euro nachgefordert.

Darum geht es: Die FC Bayern München AG soll zwischen November 2016 und November 2021 Arbeitskräfte auf 450-Euro-Basis beschäftigt und entlohnt haben, obwohl deren tatsächlicher Beschäftigungsumfang höher gewesen sein soll.

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Nach Angaben des Zolls soll der Verein in seinem Nachwuchsleistungszentrum keinen Mindestlohn bezahlt haben. Auch sei die Arbeitszeit nicht richtig beziehungsweise vollends aufgezeichnet worden.

Beschäftigte hätten letztendlich wesentlich mehr Stunden geleistet als vereinbart. Dadurch seien die gültigen Mindestlöhne nicht gezahlt und sozialversicherungsrechtliche Vorschriften missachtet wurden.

Die Ermittlungen des Zolls sind offiziell beendet. (Symbolbild)
Die Ermittlungen des Zolls sind offiziell beendet. (Symbolbild)  © Axel Heimken/dpa

FC Bayern hat strukturelle Vorkehrungen zur Verhinderung einer Mindestlohnunterschreitung getroffen

Die Bayern teilten ebenfalls am frühen Donnerstag mit, bereits im Herbst des Jahres 2020 habe der Verein am Campus strukturelle Vorkehrungen getroffen, um Mindestlohnunterschreitungen in Zukunft gänzlich zu vermeiden. Seit Juli 2021 gebe es im Mannschaftsbereich bei den Jugendteams des Serienmeisters bereits keine geringfügigen Beschäftigten mehr.

"Es lag nie in der Absicht der FC Bayern München AG, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern berechtigten Lohn vorzuenthalten", hieß es. Das Ordnungswidrigkeitsverfahren sei entsprechend rechtskräftig abgeschlossen.

Titelfoto: Montage: Andreas Gebert/dpa, Axel Heimken/dpa

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