Wirbel um Kane-Baby nach Bayern-Wechsel: Kann dieser Albtraum für England Realität werden?

München - Harry Kane (30) und seine Ehefrau Katie Goodland (30) haben drei Kinder, ein viertes befindet sich auf dem Weg - und könnte in München das Licht der Welt erblicken. Dieser Umstand ist Grund genug für Unruhe auf der Insel.

Harry Kane (30) und Katie Goodland (30) erwarten ein viertes Kind.
Harry Kane (30) und Katie Goodland (30) erwarten ein viertes Kind.  © imago/PA Images

Wie die englische Tageszeitung "The Sun" berichtet, haben sich die Hochschwangere und der Fußballer in der bayerischen Landeshauptstadt bereits bei einem zurückliegenden Geheimbesuch nach einem Zuhause umgeschaut - und nach einer Klinik, in der Nachwuchs des Paares geboren werden könnte.

Dieses Szenario sorgt geradezu für Panik, wird vom Blatt als "unser schlimmster Albtraum" betitelt.

Die Angst, die damit einhergeht: Der Sohn oder die Tochter - das Geschlecht ist bislang nicht bekannt - könnte eine doppelte Staatsbürgerschaft erhalten und folglich später selbst wählen, ob es im Falle des Falles für England oder Deutschland spielen würde.

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So interessant die Vorstellung zunächst durchaus auch klingen mag, so einfach ist es dann doch nicht.

Hintergrund der Berichterstattung der Zeitung ist vermutlich das Geburtsortprinzip, welches in Deutschland seit dem 1. Januar 2000 ergänzend zum bis dato alleingültigen Abstammungsprinzip gilt. Laut diesem bestimmt nicht allein die Nationalität der Eltern eines Kindes dessen Staatsangehörigkeit, sondern ebenfalls der Geburtsort. So weit, so gut ...

Harry Kane (30, l.) ist von der Insel in die bayerische Landeshauptstadt zum FC Bayern München gewechselt.
Harry Kane (30, l.) ist von der Insel in die bayerische Landeshauptstadt zum FC Bayern München gewechselt.  © Sven Hoppe/dpa

Kind von Harry Kane und Katie Goodland erhält nicht automatisch deutsche Staatsbürgerschaft

Dies ist aber nur der Fall, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Lediglich dann sind keine zusätzlichen Anträge nötig.

Kane und seine Frau erfüllen eine jedoch nicht. Laut Bundesregierung muss bei der Geburt "mindestens ein Elternteil sich seit mindestens acht Jahren gewöhnlich und rechtmäßig in Deutschland aufhalten" und "ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder eine Aufenthaltserlaubnis aufgrund des Freizügigkeitsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Schweiz haben".

Die Folge: Selbst wenn das Kind des Neuzugangs des FC Bayern in München das Licht der Welt erblicken würde, hätte es nicht allein deshalb die deutsche Staatsbürgerschaft. Um die zu erlangen, müsste eine spätere Einbürgerung erfolgen.

Titelfoto: imago/PA Images

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