Hamburg - Der Fall kommt nicht zur Ruhe! Nachdem der ehemalige HSV-Sportvorstand Stefan Kuntz (63) jüngst in einem Interview sein vermeintliches Fehlverhalten dementiert hat, konterte am Montag der Aufsichtsrat der Rothosen.
In einer Stellungnahme sah sich das Kontrollgremium gezwungen, zu drei Punkten eine Richtigstellung abzugeben.
Zunächst, so heißt es in der Mitteilung, liegen laut dem Verein glaubhafte Hinweise für schwerwiegende Pflichtverletzungen vor. Das geschilderte Fehlverhalten, Kuntz soll Mitarbeiterinnen sexuell belästigt haben, sei von mehreren Personen unabhängig geschildert worden.
Dementsprechend sah sich der Aufsichtsrat zum Handeln gezwungen. Auch, um die Werte, für die der Verein stehe, zu verteidigen. Zudem habe man auch eine Verantwortung gegenüber der Mitarbeiten, hieß es weiter.
Als zweiten Punkt wurde die mehrfache Möglichkeit der Anhörung genannt. Kuntz behauptet, er habe nie die Möglichkeit gehabt, sich zu den Vorwürfen zu äußern. Dem widerspricht der HSV vehement.
Am 18. Dezember soll der Ex-Nationalspieler über die Untersuchung, die gegen ihn eingeleitet worden war, informiert worden sein. Einen Tag später wurden seinen Anwälten die anonymisierten Zeugenaussagen vorgelegt.
HSV gab Stefan Kuntz mehrere Möglichkeiten, sich zu den Vorwürfen zu äußern
Kuntz hatte sich entschlossen, zu den Vorwürfen Stellung zu beziehen, wie er Mitgliedern des Aufsichtsrates gegenüber am 20. Dezember erklärte. Es wurden zwei Termine vorgeschlagen, die Kuntz und seine Anwälte aber nicht wahrnahmen. In der Folge gab es zwei weitere Vorschläge, die seitens des 63-Jährigen und seinen Anwälten verschoben beziehungsweise abgesagt worden seien.
Nach einem Wechsel der Anwälte sollte es am 29. Dezember dann zu einem Treffen kommen, doch das eigentliche Thema sei dabei nie besprochen worden. Vielmehr habe Kuntz die Gelegenheit nutzen wollen, um über einen Aufhebungsvertrag zu sprechen. Persönlich erscheinen wollte er nicht.
Den neuen Anwälten des Ex-Sportvorstands wurde angeboten, die Vorwürfe zu erhalten, um sich damit auseinandersetzen zu können. Doch als Antwort kam eine Absage mit der Begründung, dass diese ihnen schon bekannt seien.
Zu guter Letzt widersprach der Aufsichtsrat auch dem Vorwurf, dass Kuntz' Anhörung zu einem Bekanntwerden der Vorwürfe hätte führen können. Kuntz habe sich am Ende für eine Aufhebungsvereinbarung entschieden und vorgeschlagen, seine Strafanzeige zurückzunehmen. Die Trennung sollte daraufhin diskret verlaufen. Mittlerweile, so ist dem Gremium bekannt, soll ein Teil des Inhaltes der Strafanzeige von Kuntz nicht der Wahrheit entsprechen.
Der Aufsichtsrat bedauere es sehr, dass er sich erneut zu einer Stellungnahme veranlasst sah.