Urteil "unangemessen": Lok Leipzig legt nach Rassismus-Skandal Einspruch ein

Leipzig - Nachdem das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) den Regionalligisten Lok Leipzig wegen rassistischer Äußerungen mit saftigen Strafen belegt hatte, wehrt sich nun der Verein. Dieses Urteil sei "unangemessen".

Unter anderem mit einer "Keen Bock auf Rassismus"-Bande spricht sich der Verein seit Jahren gegen Rassismus aus.  © PR/1. FC Lokomotive Leipzig

Im DFB-Pokal gegen den Zweitligisten FC Schalke 04 hatten Fans des Leipziger Traditionsvereins den Schalke-Profi Christopher Antwi-Adjei (31) annähernd das gesamte Spiel über immer wieder rassistisch beleidigt.

Dass sich Lok im Nachhinein bei dem Spieler entschuldigte und um eine Identifizierung der schuldigen Person bemühte, reichte dem Sportgericht nicht aus.

Die Strafe: Der Viertligist muss 30.000 Euro zahlen. 10.000 davon können in präventive Maßnahmen gegen Diskriminierung und Rassismus gesteckt werden.

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Darüber hinaus muss der Verein sein nächstes Heimspiel im DFB-Pokal unter teilweisem Ausschluss der Öffentlichkeit austragen, was weitere finanzielle Verluste bedeutet.

Diese happige Strafe ist für den Verein absolut unangemessen, wie er nach dem Urteil bekannt gab.

Die Rufe "einzelner Idioten" seien für Lok Leipzig schon lange ein Dorn im Auge. Immer wieder führen solche Aussetzer zu massiven Schäden für den Verein.

Das Urteil will man allerdings nicht einfach hinnehmen, weshalb Lok Leipzig angekündigt hat, Einspruch einzulegen.

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Lok Leipzig will Verursacher zur Verantwortung ziehen

Christopher Antwi-Adjei (31) wurde bei einem DFB-Pokalspiel zum Opfer von Rassismus.  © Tom Weller/dpa

"Rassismus ist ganz einfach zum Kotzen und nicht zu tolerieren!", schreibt der Verein in seiner Pressemitteilung.

Seit Jahren setze sich Lok Leipzig gegen Rassismus ein, hat unter anderem in all seinen Herren- und Nachwuchsmannschaften Spieler mit Migrationshintergrund.

Auch weiterhin wolle man gegen Rassismus vorgehen und derartige Fälle nicht auf sich beruhen lassen.

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Trotzdem: "Mit dem möglichen Teilausschluss von Zuschauern beim nächsten DFB-Pokalspiel steht eine Gesamtstrafe im hohen fünfstelligen Bereich im Raum – was deutlich mehr als ein Prozent unseres Jahresumsatzes wäre", erklärt Geschäftsführer Martin Mieth.

Sollte das Urteil auch nach dem Einspruch weiterhin Bestand haben, will der Regionalligist versuchen, diese auf die Verursacher umzulegen.

Ist das nicht möglich, "müssen wir überlegen, an welcher Stelle wir dieses Geld einsparen können, was uns dann für die Weiterentwicklung unserer Infrastruktur und der Mannschaft fehlt", bedauert Mieth.

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