Dresden - Der Einspruch ist gescheitert! Der DFB hat die Berufung von Dynamo Dresden gegen das Urteil wegen der schweren Ausschreitungen am Karsamstag gegen Hertha BSC zurückgewiesen. Damit bleibt die K-Blocksperre für das erste Heimspiel der Saison gegen Darmstadt 98 bestehen.
Schon am Sonntag, dem 16. August, müssen die Blöcke K1 bis K5 gegen die Lilien geschlossen bleiben. Das Spiel ist bereits ausverkauft.
"Aufgrund der aktuell laufenden Urteils-Prüfung der SGD, rät der Verein davon ab, bereits erworbene Tickets über den Ticket-Zweitmarkt zum Verkauf anzubieten oder auf etwaige Drittanbieter zurückzugreifen", so der Klub am Abend.
Demnach wolle man am kommenden Montag nach abgeschlossener Prüfung des Urteils die Fans über das weitere Vorgehen informieren. Dies betrifft auch die eventuelle Ticketrückgabe.
Für ein weiteres Heimspiel wurde der Zuschauer-Teilausschluss zur Bewährung ausgesetzt, die SGD hatte mit ihrem Einspruch gehofft, auch die Sperre gegen Darmstadt in eine Bewährungsstrafe umwandeln zu können.
Für den DFB war das aber keine Option: "Das Beschießen von Menschen mit Feuerwerkskörpern kann nicht ansatzweise hingenommen werden. Ebenso stellt das massenhafte Betreten des Innenraums, das eine Fortsetzung des Spiels unmöglich macht, einen Eingriff in den Wettbewerb dar, der unter allen Umständen verhindert werden muss", sagte Oskar Riedmeyer, Vorsitzender des DFB-Bundesgerichts, zur Bestätigung des Urteils.
Bei den Krawallen beim Flutlichtspiel gegen die Alte Dame waren Fans beider Lager in den Stadioninnenraum eingedrungen und hatten sich gegenseitig mit Pyrotechnik beschossen. Die Partie musste lange unterbrochen werden, insgesamt wurden 17 Menschen verletzt.
Dynamo Dresden scheitert mit Gang vor DFB-Bundesgericht
Daraufhin verurteilte das DFB-Sportgericht Dresden per Einzelrichterurteil nicht nur zu der Blocksperre, sondern auch zu einer Geldstrafe in Höhe von 91.200 Euro und strengeren Sicherheitsauflagen bei den nächsten Duellen der beiden Klubs.
Dynamo Dresden hatte nach dem ursprünglichen Urteil vom 20. Mai Berufung eingelegt, in einem ersten Verfahren in Frankfurt Anfang Juni war die Sperre aber bereits bestehen geblieben. Nun scheiterte auch der Gang vor das Bundesgericht.
Nichtsdestotrotz hat Schwarz-Gelb noch nicht vollständig aufgegeben. "Die SGD prüft nun das Urteil in der Gesamtheit der Begründung und wägt etwaige weitere Schritte ab. Hierzu informiert der Verein zu einem späteren Zeitpunkt", teilte der Verein als Reaktion auf die erneute Niederlage vor Gericht mit.
Das Urteil ist indes erst rechtskräftig, wenn beide Seiten auf eine Berufung verzichten. Legt Dynamo aber erneut Einspruch ein, wäre das Ständige Schiedsgericht der Lizenzligen für den Fall zuständig.
Erstmeldung von 15.45 Uhr. Aktualisiert um 18.40 Uhr.