50+1: Dietmar Hopp verzichtet auf Sonderstatus bei der TSG Hoffenheim

Zuzenhausen - Dietmar Hopp (82) wird seine Stimmrechtsmehrheit an der TSG Hoffenheim-Spielbetriebs GmbH wieder an den Mutterverein TSG 1899 Hoffenheim e. V. ohne Entschädigung zurückgeben.

Der Architekt der TSG 1899 Hoffenheim: Dietmar Hopp (82) will seine Stimmrechtsmehrheit wieder an den Mutterverein zurückgeben.
Der Architekt der TSG 1899 Hoffenheim: Dietmar Hopp (82) will seine Stimmrechtsmehrheit wieder an den Mutterverein zurückgeben.  © Uwe Anspach/dpa

Wie der Fußball-Bundesligist am Mittwoch mitteilte, verzichtet der bisherige Mehrheitsgesellschafter auf die zum 1. Juli 2015 wirksam gewordene Ausnahmegenehmigung. Zuvor hatte der "Kicker" am Mittwoch darüber berichtet.

Die Rückgabe bedeutet, dass der Fußball-Bundesligist seinen Sonderstatus außerhalb der 50+1-Regel aufgibt.

Die Regelung, die nur im deutschen Profi-Fußball gilt, besagt im Grundsatz, dass die Entscheidungsmehrheit bei einem Investoreneinstieg immer beim Stammverein bleiben muss. Damit soll verhindert werden, dass Klubs - wie beispielsweise in England - vollständig veräußert werden.

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Das Bundeskartellamt hatte die 50+1-Regel im Jahr 2021 sportpolitisch als unbedenklich eingestuft, aber die drei Ausnahmen für die TSG 1899 Hoffenheim mit Mehrheitseigner Hopp sowie die von Unternehmen gelenkten Klubs Bayer Leverkusen und VfL Wolfsburg kritisiert.

Die drei Vereine sind derzeit von der 50+1-Regel befreit, da sie seit mehr als 20 Jahren von einem Konzern oder Investor maßgeblich unterstützt werden. Derzeit läuft immer noch das Klärungsverfahren.

Titelfoto: Uwe Anspach/dpa

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