TSV 1860 München klagt gegen Abstieg: DFB-Bundesgericht hat Urteil gefällt

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Von Martin Moravec

München - Der TSV 1860 München ist mit seinem Einspruch beim Deutschen Fußball-Bund gegen den Zwangsabstieg aus der 3. Liga gescheitert.

Das Urteil ist gefallen: Die Löwen müssen in die Regionalliga.
Das Urteil ist gefallen: Die Löwen müssen in die Regionalliga.  © Sven Hoppe/dpa

Das Bundesgericht wies die Verwaltungsbeschwerde der Löwen zurück. Damit wurde die Entscheidung bestätigt, den Münchnern trotz sportlicher Qualifikation die Zulassung für die 3. Liga in der kommenden Saison zu verweigern.

Das Urteil des Bundesgerichts ist den Angaben zufolge auf DFB-Ebene letztinstanzlich. Den freigewordenen Startplatz in der 3. Liga nimmt der TSV Havelse ein, der TSV 1860 wiederum muss künftig in der Regionalliga antreten.

Investor Hasan Ismaik (48) hatte eine Finanzierungszusage nicht erfüllt, weshalb dem Münchner Traditionsverein die Lizenz für die 3. Liga verweigert wurde.

Insolvenzverfahren beim TSV 1860 München eröffnet
TSV 1860 München Insolvenzverfahren beim TSV 1860 München eröffnet

Die Münchner legten dann beim DFB vermutlich aus haftungsrechtlichen Gründen Beschwerde ein. Es sollte entschieden werden, ob ein angeblicher finanzieller Nachweis Ismaiks doch hätte gelten können. Dies wurde nun nicht anerkannt.

Mittlerweile läuft beim abgestürzten Fußball-Regionalligisten ein Insolvenzverfahren. Konkret betroffen ist die bislang vom Stammverein und von Ismaik gemeinsam geführte Spielbetriebsgesellschaft.

Titelfoto: Sven Hoppe/dpa

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